An Gebäuden bestehen viele ungenutzte Begrünungspotentiale. Über die Bremer Umwelt Beratung werden Immobilienbesitzer:innen bei Gartengestaltung, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung bezüglich Missständen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgeklärt und finanziell gefördert. Bürger:innen kennen rechtliche Regelungen zur Begrünung möglicherweise nicht (u.a. Begrünungsortsgesetz Bremen mit Verbot von s.g. Schottergärten, demnächst überführt in die Landesbauordnung, ab 2027 ohne Bestandsschutz) oder brauchen Beratung, wie eigene Nutzungsbedürfnisse mit den Anforderungen in Einklang gebracht werden können. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen steht hier die Förderung und Aufklärung im Vordergrund. Bisher besteht nur für Fassadenbegrünung bis Ende 2024 ein entsprechendes Landesprogramm für die Städte Bremerhaven und Bremen. Eine breitenwirksame Kampagne zum Nutzen von Begrünung, den rechtlichen Anforderungen und den Fördermöglichkeiten im Land Bremen ist anzustreben.
Angestrebt wird die Aktivierung privater Initiative und öffentlicher Vorbildwirkung im Land Bremen auch durch eine Verankerung von Freiflächenbegrünung, Schottergartenverbot und Dachbegrünung in der Landesbauordnung, den Vollzug des Landes-Solargesetzes und ähnliche Vorschriften.
Zur Ausweitung der vorhandenen Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Regenwassernutzung und Entsiegelung ist zunächst eine entsprechende Evaluation und ggf. Priorisierung im Haushalt erforderlich.
Die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Konzepts setzt die Einwerbung von Drittmitteln voraus.