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Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Förderprogramme für die Gewährung von Zuschüssen für die Begrünung von Dächern (10.11.2021) und die Begrünung von Fassaden (05.07.2023) im Land Bremen in Kraft getreten. Zur Ausweitung der vorhandenen Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Regenwassernutzung und Entsiegelung ist eine entsprechende Priorisierung im Haushalt noch ausstehend.

Beschreibung

1) Evaluation der bisherigen Landesprogramme

2) Landes-Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünung ausweiten

3) Konzepte auf Landesebene entwickeln, wie Gebäudeeigentümer:innen zur Umsetzung von mehr Dach- und Fassadenbegrünungen sowie für naturnahe Gärten gewonnen werden können

  • Operationalisierung

    An Gebäuden bestehen viele ungenutzte Begrünungspotentiale. Über die Bremer Umwelt Beratung werden Immobilienbesitzer:innen bei Gartengestaltung, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung bezüglich Missständen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgeklärt und finanziell gefördert. Bürger:innen kennen rechtliche Regelungen zur Begrünung möglicherweise nicht (u.a. Begrünungsortsgesetz Bremen mit Verbot von s.g. Schottergärten, demnächst überführt in die Landesbauordnung, ab 2027 ohne Bestandsschutz) oder brauchen Beratung, wie eigene Nutzungsbedürfnisse mit den Anforderungen in Einklang gebracht werden können. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen steht hier die Förderung und Aufklärung im Vordergrund. Bisher besteht nur für Fassadenbegrünung bis Ende 2024 ein entsprechendes Landesprogramm für die Städte Bremerhaven und Bremen. Eine breitenwirksame Kampagne zum Nutzen von Begrünung, den rechtlichen Anforderungen und den Fördermöglichkeiten im Land Bremen ist anzustreben.

    Angestrebt wird die Aktivierung privater Initiative und öffentlicher Vorbildwirkung im Land Bremen auch durch eine Verankerung von Freiflächenbegrünung, Schottergartenverbot und Dachbegrünung in der Landesbauordnung, den Vollzug des Landes-Solargesetzes und ähnliche Vorschriften.

    Zur Ausweitung der vorhandenen Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Regenwassernutzung und Entsiegelung ist zunächst eine entsprechende Evaluation und ggf. Priorisierung im Haushalt erforderlich.

Weiterlesen

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen31.12.2025

    Konzepte auf Landesebene für mehr Dach- und Fassadenbegrünungen sowie für naturnahe Gärten

    Die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Konzepts setzt die Einwerbung von Drittmitteln voraus.

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen2024

    Senatsbeschluss Biodiversitätsstrategie und Insektenschutzprogramm

    Für die Bremer Biodiversitätsstrategie und das Insektenschutzprogramm sind Maßnahmen zur biodiversitätsfordernden Begrünung von Gebäuden (Dächer, Fassaden), sowie zur Unterstützung privater Haushalte bei der naturnahen Gestaltung von Gärten entwickelt worden. Beide Dokumente gehen im Sommer in die Ressortabstimmung und sollen noch dieses Jahr vom Senat beschlossen werden.

  • Zu erledigen31.12.2024

    Evaluation bestehender Programme und Beschlussfassungen über die Ausweitung der Förderprogramme für Dach- und Fassadenbegrünung

    Eine entsprechende Senats- und Deputationsvorlage wird vorbereitet

Was wurde gemacht?

  • Erledigt05.07.2023

    Förderprogramm für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden im Land Bremen

    Gefördert wird die Neuanlage von Fassadenbegrünungen (boden- oder wandgebunden) bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Fassaden. Eine Fassadenbegrünung wird gefördert, wenn diese so angelegt ist, dass sie eine Endgröße von mindestens 10 m2 erreichen kann. Antragsberechtigt sind private Grund- und Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte im Land Bremen.

    Weitere Informationen: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/foerderprogramm-fuer-die-gewaehrung-von-zuschuessen-bei-der-begruenung-von-fassaden-im-land-bremen-192977?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

  • Erledigt09.11.2021

    Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Dächern im Land Bremen

    "Der Förderbetrag ist gestaffelt nach Aufbauhöhe bzw. Wasserrückhaltevermögen des Daches. In der ersten Stufe werden 25 Prozent (nicht mehr als 30 Euro pro Quadratmeter) in der zweiten Stufe 30 Prozent (nicht mehr als 35 Euro pro Quadratmeter) der förderfähigen Kosten als Zuschuss gezahlt. Insgesamt beträgt der maximal mögliche Zuschuss 5.000 Euro in Stufe 1 und 6.000 Euro in der zweiten Stufe. Zusätzlich ist ein Bonus von 5 € pro Quadratmeter (maximal 1.500 Euro) möglich, wenn eine Dachbegrünung aufgebaut wird, die die Artenvielfalt fördert (biodiversitätsfördernde Maßnahmen).  Nicht gefördert werden dagegen Abdichtungsfolien aus PVC, Begrünungen über Asbestabdeckungen sowie Eigenleistungen. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Beizulegen sind ein Kostenvoranschlag und ein Grundstücksplan. Besonders bei Intensivbegrünungen ist auf Grund des höheren Gewichts eine Überprüfung der Statik erforderlich. Zu den förderfähigen Kosten zählt dabei auch die Verbesserung der Gebäudestatik. Die Förderung wird nach den verfügbaren Mitteln gewährt, ein Rechtsanspruch darauf oder auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Zuschuss wird nach Durchführung der Maßnahme gezahlt. " (https://www.bremer-umwelt-beratung.de/Foerderprogramme-Dachbegruenung.html)

    Weitere Informationen: https://www.bremer-umwelt-beratung.de/documents/2023_12_21_abl_nr_0295_dachbegruenung_1704277137.pdf

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • SUKW
  • SBMS
    Landesbauordnung, Vollzug des Baurechts
  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    m² geförderte oder durch Beratung initiierte Fassadenbegrünung;

    m² geförderte Dachbegrünung; in Prüfung: m² umgesetzte Verpflichtung zur Dachbegrünung bei Neubauten im Land Bremen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    Klimaanpassung
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 22.05.2024