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Bild: Nico Ruge on Unsplash

Informationen zum Klimaschutz

Das Ziel: Klimaneutralität 2038

Bremen hat sich vorgenommen, bis 2038 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel wurde gesetzlich im Bremischen Klima- und Energiegesetz (BremKEG) verankert.

Konkret bedeutet das, dass die Treibhausgasemissionen um 95% im Vergleich zu 1990 reduziert werden müssen.

Damit sichergestellt ist, dass die Anstrengungen dazu nicht nachlassen, wurden ebenfalls gesetzliche Zwischenziele festgelegt.

Sie lauten:

  • Bis zum Jahr 2023: Reduktion um 35 Prozent
  • Bis zum Jahr 2025: Reduktion um 41 Prozent
  • Bis zum Jahr 2027: Reduktion um 49 Prozent
  • Bis zum Jahr 2029: Reduktion um 57 Prozent
  • Bis zum Jahr 2030: Reduktion um 60 Prozent
  • Bis zum Jahr 2033: Reduktion um 85 Prozent
  • Bis zum Jahr 2038: Reduktion um 95 Prozent

Für die Bewertung, ob diese Ziele erreicht werden, dient die jährliche Quellenbilanz, die vom Statistischen Landesamt Bremen nach der Methodik des Länderarbeitskreises (LAK) Energiebilanzen für das Land Bremen erstellt wird.

Mit dem Aktionsplan Klimaschutz die Klimaziele erreichen

Das Ziel der Klimaneutralität 2038 ist ambitioniert. Um es zu erreichen, braucht es zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen, die im Land Bremen und in den beiden Städten Bremen und Bremerhaven geplant, finanziert und umgesetzt werden.

Um einen guten Überblick über den Gesamtprozess zu behalten und nachvollziehen zu können, welche Maßnahmen von welcher Institution geplant werden beziehungsweise wie weit ihre Umsetzung ist, wurden sämtliche Maßnahmen der senatorischen Behörden in Bremen, des Magistrats in Bremerhaven und der nachgeordneten Ämter in dem hier vorliegenden „Aktionsplan Klimaschutz“ zusammengetragen sowie transparent und für alle einsehbar dargestellt.

Er dient unter anderem als Grundlage für den alle zwei Jahre zu veröffentlichen Monitoring-Bericht, der über den Fortschritt der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen berichtet.

Hinweise:

  1. Der „Aktionsplan Klimaschutz“ wird regelmäßig überarbeitet, ergänzt und fortgeschrieben. Das bedeutet, Maßnahmen können hinzugefügt oder entfernt sowie inhaltlich angepasst werden.
  2. Die Beschreibung der Maßnahmen erfolgt durch die zuständige Organisation, die bei jeder Maßnahme angegeben ist. Die Betreuung der Seite übernimmt die Leitstelle Klimaschutz, angesiedelt bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW).

Weitere Informationen zur Klimaschutzstrategie finden Sie auf der Internetseite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.