Beschreibung
Die Umsetzung von Gesamtsanierungen ist bei laufendem Betrieb nicht möglich. Sie benötigen in der Regel Interimslösungen (Leerstandgrundstücke für Mobilbauten oder Herrichtung Leerstandsgebäude bzw. Fremdanmietungen) während der Bauphase. Die hierfür erforderlichen Immobilien stellen einen wesentlichen Engpassfaktor dar, so dass sich die Auswahl der prioritär zu bearbeitenden Bauprojekte immer auch an der Verfügbarkeit von Temporärstandorten orientieren muss. Die Errichtung von Temporärunterkünften ist Voraussetzung für die Umsetzung der Klimastrategie. Geplant ist die Errichtung von entsprechenden Mobilbauten in jedem Stadtteil. Die angenommenen Kosten beinhalten den Kauf von Containern, die Anmietung von Containern und die Anmietung von Räumen von Dritten. Der klimaschutzbezogene Finanzierungsanteil wird an den entsprechenden Anteilen der Sanierungsprojekte zu bemessen sein, die mit dem jeweiligen Interimsstandort ermöglicht werden. Da die Interimsbauten für mehrere Vorhaben genutzt werden sollen, ist hier ggf. ein Durchschnittswert anzusetzen.