Beschreibung
Fernwärme gilt als klimaneutraler Energieträger. In Gebäuden in gutem baulichen Zustand kann die Wärmeversorgung ohne weitere Begleitmaßnahmen auf klimaneutrale Energieträger umgestellt werden.
Maßnahmenauswahl und Priorisierung anhand vorhandener Daten und beauftragter Expertise läuft, z.T. Vorplanungen vorhanden.
Fernwärme gilt als klimaneutraler Energieträger. In Gebäuden in gutem baulichen Zustand kann die Wärmeversorgung ohne weitere Begleitmaßnahmen auf klimaneutrale Energieträger umgestellt werden.
Auch S-HB; Fernwärme wird perspektivisch als klimaneutral betrachtet und soll fossile Wärmeenergieträger ersetzen
Anzahl und Wärmeleistung der ausgetauschten Anlagen, CO2-Einsparung zunächst recherisch, anschließend Verbrauchsauswertung