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L-GWS-068Ausbildungs- und Weiterbildungsquote in Betrieben

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

Nutzung von Tariftreue- und Vergaberecht - Betriebe sind zur Einhaltung einer Ausbildungs- und Weiterbildungsquote verpflichtet.

Die "Ausbildungsquote" und "Ausbildungsbetriebsquote" sind zentrale Indikatoren für die Ausbildungsbeteiligung von Betrieben. Sie werden auf der Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berechnet.

Die Ausbildungsquote bezeichnet den Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich Auszubildender.

Die Ausbildungsbetriebsquote bezeichnet den Anteil der Betriebe mit Auszubildenden an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Ausbildungsbetriebe.

  • Operationalisierung

    Eine Ausweitung des Tariftreue- und Vergaberechts auf die genannten Punkte soll rechtlich geprüft werden.

Zusammenfassung und Kontakte

Handlungsfeld

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.06.2024