Beschreibung
Nutzung von Tariftreue- und Vergaberecht - Betriebe sind zur Einhaltung einer Ausbildungs- und Weiterbildungsquote verpflichtet.
Die "Ausbildungsquote" und "Ausbildungsbetriebsquote" sind zentrale Indikatoren für die Ausbildungsbeteiligung von Betrieben. Sie werden auf der Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berechnet.
Die Ausbildungsquote bezeichnet den Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich Auszubildender.
Die Ausbildungsbetriebsquote bezeichnet den Anteil der Betriebe mit Auszubildenden an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Ausbildungsbetriebe.