Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Der Verlust und die Verschwendung von Lebensmitteln verursachen weltweit bis zu zehn Prozent der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig werden durch die Einsparung von Lebensmittelverlusten finanzielle Mittel frei, die für den Einkauf von ökologisch und fair produzierten Lebensmitteln eingesetzt werden können. Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen wird daher ein wichtiges Handlungsfeld für die Weiterentwicklung der Ernährungsstrategie gemäß Maßnahme L-KE-175 sein.
Für eine nachhaltige Transformation des Ernährungssystems ist es erforderlich, alle relevanten Aspekte in einem holistischen Ansatz integriert zu denken und entsprechende Maßnahmen zur Operationalisierung der Ernährungsstrategie zu entwickeln.
Mit dem Klimaschutzaktionsplan werden bereits zwei konkrete Aufgaben für die noch zu entwickelnde Ernährungsstrategie vorgelegt. Erstens sollen künftig alle Behörden und die Bürgerschaft dazu verpflichtet werden, bei Caterings oder Empfängen ein Monitoring und Reduzierungskonzept umzusetzen. Zweitens soll das Thema der Vermeidung und der Reduktion der Lebensmittelverschwendung künftig in Ausschreibungen und Vergabekriterien für die Gemeinschaftsverpflegung berücksichtigt werden.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme und weiterer Anforderungen, die sich zukünftig aus der Weiterentwicklung und Operationalisierung der Ernährungsstrategie (L-KE-175) ergeben, ist eine Anpassung der VVBesch erforderlich. Die neuen Anforderungen müssen an potentielle Bieter:innen und alle relevanten Stakeholder kommuniziert und die Ausschreibungen dahingehend angepasst werden. Darüber hinaus müssen alle Beschaffungsstellen für das Thema sensibilisiert werden, damit sie die umfassenden Beschaffungsvorgaben auch einhalten. Hierzu werden entsprechende Schulungen im Forum Küche (siehe L-KE-179) geplant und durchgeführt.
Die SUKW koordiniert den Prozess und unterstützt die Behörden und die Bevölkerung mit flankierenden Massnahmen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen und das Umsetzungscontrolling liegt bei den betroffenen Ämtern und Behörden selbst.