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S-BHV-IW-062Elektromobilitätskonzept, Teil A (Kommunale und Landes-Flotte)

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

Einsatz von Fahrzeugen in öffentlichen und Carsharing-Flotten forcieren und fördern, die in ihrer gesamten Lebenszyklusanalyse die geringsten CO₂-Emissionen aufweisen (Ziel: kleine, verbrauchsarme Kfz in klimaneutraler Herstellung)

  • Operationalisierung

    Es ist eine kurzfristige Änderung der Richtlinie zur Beschaffung, Nutzung und Veräußerung von Dienstkraftfahrzeugen sowie mittelfristig die Ausschreibung eines eigenen Rahmenvertrags für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen beim Magistrat der Stadt Bremerhaven geplant.

    Bisher wurden PKW im Rahmen des Leasings über einen Rahmenvertrag des Umweltbe-triebs Bremen ausgeschrieben, aus welchem der Magistrat Fahrzeuge abrufen konnte. Dieser Rahmenvertrag ist zum 31.03.2023 ausgelaufen und der Umweltbetrieb Bremen plant, den Rahmenvertrag auf absehbare Zeit nicht erneut auszuschreiben. Daher besteht nun die Möglichkeit für den Magistrat, einen Rahmenvertrag für das Leasing von PKW selbst auszuschreiben und dort die Kriterien für die klimaneutrale Herstellung der Fahrzeuge sowie die CO₂-Emissionen im Lebenszyklus zu berücksichtigen. Dieser Rahmenvertrag soll über den Ausschreibungsdienst bei Immobilien Bremen im nächsten Jahr ausgeschrieben werden, er wird voraussichtlich ab 2025 gelten.

    Die Richtlinie zur Beschaffung, Nutzung und Veräußerung von Dienstkraftfahrzeugen muss dann für 2025 vor dem Hintergrund eines eigenen Rahmenvertrags nur geringfügig geändert werden. Es wird angestrebt, die Anforderungen der Maßnahme S-BHV-IW-62 hauptsächlich über den Rahmenvertrag umzusetzen. Der Rahmenvertrag wird im Herbst 2024 ausgeschrieben.

    Die Organisationseinheiten könnten dann über diesen Rahmenvertrag Fahrzeuge beschaffen, bei welchen die Vorgaben aus der Maßnahme S-BHV-IW-62 schon berücksichtigt sind. Für die Übergangsphase bis zur Geltung eines neuen Rahmenvertrags werden Vorgaben wie eine kleine Fahrzeuggröße und verbrauchsarme Kraftfahrzeuge über die anstehende Änderung der Richtlinie zur Beschaffung, Nutzung und Veräußerung von Dienstkraftfahrzeugen übernommen.

    Der Maßnahmenteil zum Carsharing wird vom Bürger- und Ordnungsamt übernommen.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen1.1.2025

    Geltung des Rahmenvertrags ab 2025 mit Anforderungen der Maßnahme S-BHV-IW-62

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen1.11.2024

    Ausschreibung und Vergabe eines neuen Rahmenvertrags mit den Anforderungen der Maßnahme S-BHV-IW-62

    Die Ausschreibung wird aktuell gemeinsam mit dem Umweltbetrieb Bremen vorbereitet. Im Vorfeld der Ausschreibung fand ein Bieterdialog mit potenziellen Bietern für die Ausschreibung des Rahmenvertrags statt. Die Ausschreibung soll im Herbst 2024 veröffentlicht werden.

Was wurde gemacht?

  • Erledigt08.11.2023

    Änderung der Richtlinie zur Beschaffung, Nutzung und Veräußerung von Dienstkraftfahrzeugen hinsichtlich des neuen Rahmenvertrag

Zusammenfassung und Kontakte

Handlungsfeld

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 24.06.2024