Beschreibung
Jeweils 1/4 der Essensstände bei öffentlichen Veranstaltungen muss rein vegan bzw. rein vegetarisch sein, alle anderen müssen entsprechende Alternativen anbieten, Anteile schrittweise erhöhen
Aus dem Gewerberecht heraus keine Auflagen möglich; Hinweise an Veranstalter wie Erlebnis Bremerhaven, Stadthalle, Fischbahnhof, Jahrmärkte herausgeben und einwirken.
Jeweils 1/4 der Essensstände bei öffentlichen Veranstaltungen muss rein vegan bzw. rein vegetarisch sein, alle anderen müssen entsprechende Alternativen anbieten, Anteile schrittweise erhöhen