Beschreibung
Alle öffentlichen Unternehmen sind angehalten die eigene Fahrzeugflotte (Dienstwagen etc.) auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Die betreffenden städtischen Mehrheitsgesellschaften sind sehr heterogen strukturiert, so dass im ersten Schritt die Mehrheitsgesellschaften identifiziert wurden, die eine eigene Fahrzeugflotte vorhalten. Zur Schaffung notwendiger Infrastruktur – sprich Ladesäulen – liegen unterschiedlichste Ansprüche vor (Mitarbeitende, Besucher etc.) aus denen verschiedene Regelungsbedarfe abgeleitet werden müssen. Ein generalisiertes Vorgehen ist nicht möglich, das heißt eine Einzelfallbetrachtung ist notwendig. Hierzu werden aktuell Gespräche geführt, um eine zugeschnittene Lösung zu erreichen.
Es haben bereits Grundsatzgespräche stattgefunden, derzeit werden konkrete Vorschläge unterbreitet.