Beschreibung
Stärkung betrieblicher Ausbildung und bessere Versorgung der Arbeitgeber:innen mit Fachkräften.
Die erstmalige Datenmeldung durch die Arbeitgeber:innen konnte ab dem 01.01.2025 erfolgen. Nach Datenmeldung wird jeweils die Ausbildungsabgabe nach § 11 AusbUFG und der Ausbildungskostenausgleich nach § 5 AusbUFG durch die zuständige Stelle für Zahlungsabwicklung festgesetzt und verrechnet. Entsprechend der Saldierung folgt eine Einzahlung der Arbeitgeber:innen in den Ausbildungsunterstützungsfonds bzw. Auszahlung aus dem Ausbildungsunterstützungsfonds an Ausbildungsbetriebe.
Zum 15. Dezember 2025 wurde erstmals ein Großteil der Guthaben an Ausbildungsbetriebe ausgezahlt. Es profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Pro anerkanntem Ausbildungsvertrag werden 2.250 Euro Ausbildungskostenausgleich gewährt, die von den Betrieben für die Ausbildung eingesetzt werden können.
Zusätzlich sollen mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds ausbildungsfördernde betriebsübergreifende Maßnahmen nach § 4 AusbUFG finanziert werden.