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L-BW-141Ausbildung: Stärkung betrieblicher Ausbildung durch umlagefinanzierten Ausbildungsfonds

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Gesetz wurde im Mai 2023 beschlossen; derzeit erfolgen vorbereitende Arbeiten.

Beschreibung

Stärkung betrieblicher Ausbildung und bessere Versorgung der Arbeitgeber mit Fachkräften durch Schaffung eines umlagefinanzierten Ausbildungsunterstützungsfonds.

Die erstmalige Datenmeldung durch die Arbeitgeber ist ab 01.01.2025 bis 28.02.2025 geplant. Aktuell erfolgt dafür die Entwicklung einer Infrastruktur (IT-Verfahren und Verwaltungsorganisation der für die Zahlungsabwicklung zuständigen Stelle). Nach der Datenmeldung wird jeweils die Ausbildungsabgabe nach § 11 AusbUFG und der Ausbildungskostenausgleich nach § 5 AusbUFG durch die zuständige Stelle festgesetzt und miteinander verrechnet. Entsprechend folgt eine Einzahlung der Arbeitgeber in den Ausbildungsunterstützungsfonds bzw. Auszahlung aus dem Ausbildungsunterstützungsfonds an die Arbeitgeber.

Die zusätzlichen Maßnahmen nach § 4 AusbUFG werden aktuell konkretisiert geplant. Der Start der Maßnahmen wird ab September 2025 erwartet.

  • Operationalisierung

    Unterstützung von Betrieben beim Angebot von Ausbildungsplätzen und ausbildungsbegleitenden Angeboten durch den umlagefinanzierten Ausbildungsfonds.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Umsetzung des Gesetzes

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2025
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.06.2024