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L-BW-141Umlagefinanzierter Ausbildungsunterstützungsfonds

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • Laufend
im Zeitplan

Das Gesetz wurde im Mai 2023 beschlossen. Zum 01.01.2025 wurde eine erste Version des Meldeportals und des Fachverfahrens in Betrieb genommen. Die vereinbarte Weiterentwicklung läuft planmäßig. Nach Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durch den Staatsgerichtshof wird nun auch die Arbeit mit den weiteren Mitgliedern (Kammern) des Verwaltungsrates aufgenommen und eine gemeinsame Maßnahmenplanung vereinbart.

Beschreibung

Stärkung betrieblicher Ausbildung und bessere Versorgung der Arbeitgeber mit Fachkräften durch Schaffung eines umlagefinanzierten Ausbildungsunterstützungsfonds.

Die erstmalige Datenmeldung durch die Arbeitgeber ist ab 01.01.2025 bis 28.02.2025 geplant. Aktuell erfolgt dafür die Entwicklung einer Infrastruktur (IT-Verfahren und Verwaltungsorganisation der für die Zahlungsabwicklung zuständigen Stelle). Nach der Datenmeldung wird jeweils die Ausbildungsabgabe nach § 11 AusbUFG und der Ausbildungskostenausgleich nach § 5 AusbUFG durch die zuständige Stelle festgesetzt und miteinander verrechnet. Entsprechend folgt eine Einzahlung der Arbeitgeber in den Ausbildungsunterstützungsfonds bzw. Auszahlung aus dem Ausbildungsunterstützungsfonds an die Arbeitgeber.

Die zusätzlichen Maßnahmen nach § 4 AusbUFG werden aktuell konkretisiert geplant. Der Start der Maßnahmen wird ab Oktober 2025 erwartet.

  • Operationalisierung

    Unterstützung von Betrieben beim Angebot von Ausbildungsplätzen und ausbildungsbegleitenden Angeboten durch den umlagefinanzierten Ausbildungsfonds.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen1.10.2025

    Sukzessiver Start der Maßnahmen

    Sukzessiver Start der Maßnahmen ab 01.10.2025

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen1.1.2025

    Start des Meldeverfahrens und Produktivstart für die Arbeit der zuständigen Stelle

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Umsetzung des Gesetzes

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2025
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 04.08.2025