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L-EA-036Öffentliche Ladeinfrastruktur - Aussetzung der Sondernutzungsgebühr

Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

Verzicht auf die Erhebung einer jährlichen Sondernutzungsgebühr in Höhe von 200 Euro für die Nutzung der Fläche in Bremen und Bremerhaven > bis spätestens 2030

  • Operationalisierung

    Gebühr ist seit 01.01.2022 ausgesetzt bis 2030 (geregelt im Bremer Ladestationenerlass)

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 04.06.2024