Beschreibung
Verzicht auf die Erhebung einer jährlichen Sondernutzungsgebühr in Höhe von 200 Euro für die Nutzung der Fläche in Bremen und Bremerhaven > bis spätestens 2030
Verzicht auf die Erhebung einer jährlichen Sondernutzungsgebühr in Höhe von 200 Euro für die Nutzung der Fläche in Bremen und Bremerhaven > bis spätestens 2030
Gebühr ist seit 01.01.2022 ausgesetzt bis 2030 (geregelt im Bremer Ladestationenerlass)