Beschreibung
Die EU-Richtlinie 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser sieht bis zum Jahr 2045 die Energieneutralität von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mindestens 10.000 Einwohnerwerten auf EU-Ebene vor. Es soll wiederkehrend gerüft werden, ob dieses Ziel durch geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen bereits bis 2038 und somit 7 Jahre eher, in Anlehnung an das zeitliche Neutralitätsziel der FHB, erreicht werden kann.
Um Möglichkeiten zur Erreichung der Energieneutralität zu identifizieren werden alle vier Jahr auf Basis der EU-RL 2034/3019 Energieaudits durchgeführt. Das erste Energieaudit wird zum 31. Dezember 2028 erstellt. Mit Hilfe der Audits sollen kosteneffiziente Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Erhöhung der Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energie (z.B. Biogaserzeugung, Nutzung von Abwärme) ermittelt werden.
Die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen aus der Abwasserbeseitigung sollen zukünftig überwacht und weiter gemindert werden.