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Bild: : Malte Wördemann

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Die für eine Förderung erforderlichen Grundlagen sind zu einem entscheidenden Teil beschlossen (GAK). Für Bundesförderung besteht noch Klärungsbedarf. Maßnahmenbeginn im Wald abhängig von Mittelverfügbarkeit.

Beschreibung

Förderung einer naturnahen und klimaresilienten Waldentwicklung im Kommunal-, Körperschafts- und Privatwald

Der Bremer Wald hat große Bedeutung für die Biodiversität, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Auch für das künftige Stadtklima ist der Wald ein wichtiges Element einer lebenswerten Stadt.

Die Maßnahme bündelt die miteinander verzahnten und aufeinander aufbauenden Maßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen und bietet der Stadtgemeinde Bremerhaven die Option, Fördermittel des Bundes und des Landes für eigene Maßnahmen einzusetzen. Der Wald im Land Bremen hat große Bedeutung für die Biodiversität, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Das Land beabsichtigt, die Stadtgemeinden und andere Waldbesitzende zu unterstützen, die ihren Wald klimaschonend, klimaangepasst und mit Blick auf die biologische Vielfalt behandeln. Aus der Bund-Länder Förderung Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) lassen sich durch Kofinanzierung Bundesfördermittel mobilisieren.

Somit fördert das Land Maßnahmen, die den Zielen des Aktionsplans dienen (landesweit erforderliche Bestandserhebungen und Bilanzierungen).

Da die Kommunen oder Träger mit kommunaler Beteiligung über die bedeutsamen Waldflächen verfügen, können sie die Umsetzung der Maßnahmen ermöglichen. Sie treten als Antragsteller für die Bund-Länderförderung auf und setzen die Maßnahmen um.

Neben der Förderung Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sollen auch Förderoptionen des Bundes aus dem Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK) wahrgenommen werden. Durch Zertifizierung der Waldflächen nach anerkannten Siegeln lässt sich über den Nachweis klimaangepassten Waldmanagements ein Förderantrag aus den Bundesmitteln des entsprechenden Programmes beantragen.

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Ausgangslage

Der öffentliche Wald in Bremen befindet sich abgesehen von den Bundesforsten zumeist im Eigentum der Stadtgemeinden. Bremen und Bremerhaven haben ihre Wälder bislang vorrangig naturnah und mit Blick auf die Erholung der Menschen in Bremen behandelt. Das ist ablesbar an der Baumartenzusammensetzung, an einem hohen Anteil standortheimischer Laubbäume, an vielen ungenutzten Bereichen und an einem weitgehenden Verzicht auf Holnutzung.

Diese Leistung der Gemeinden für das Ökosystem und die Allgemeinheit wird nicht ausreichend honoriert. Angesichts der zunehmenden Belastungen durch den Klimawandel ist ein angemessenes Waldmanagement mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr zu leisten. Die Stadtgemeinden und auch andere Waldbesitzer benötigen Förderung, um eine naturnahes, klimaschützendes und klimaangepasstes Waldmanagement aufrechtzuerhalten.

Ziele

Naturnahe und klimaresiliente Waldentwicklung umfasst für den öffentlichen Wald eine Fortsetzung und Weiterentwicklung der bisherigen Behandlung und wird ähnlich für andere Waldbesitzarten im Land Bremen angestrebt. Vorrang haben die Schutzfunktionen u.a. für Natur, Boden und Wasser.

CO²-Speicherung erfolgt im sogenannten "Waldspeicher". Das bedeutet, Kohlenstoff wird im stehenden Baumbestand inclusive des Wurzelraumes, im liegenden und stehenden Totholz, im Humus und im Waldboden langfristig gebunden.
Standortheimische Baumarten im Mischbestand sollen weiterhin den Wald prägen, um die Vielfalt der an die Waldgesellschaften angepassten heimischen Arten zu bewahren. Eine stellenweise Beteiligung klimaresilienter Baumarten aus benachbarten Florenregionen wird geprüft, weil unter den Bedingungen des Klimawandels mit Verschiebungen im Verbreitungsgebiet etlicher Arten zu rechnen ist.

Auch kleinere stadtnahe oder in der Stadt gelegene Waldflächen sind bedeutend. Sie verbessern das Stadtklima und helfen, die Stadt an die zu erwartenden Folgen des Klimawandels anzupassen.

Unter den Bedingungen des Klimawandels wachsen die Gefahren durch Trockenheit und Dürre, Stürme, Starkregen und Hochwasser. Der Wald sollte auf diese Risiken vorbereitet sein und auch die Folgen solcher Ereignisse abpuffern. Niederschlagswasser ist möglichst lange im Bestand zu halten und nicht schnell über Vorfluter abzuführen. So kann durch höhere Bodenwasservorräte und aufgefüllte Grundwasserleiter Dürreschäden vorgebeugt werden. Entscheidend ist ein ungestörter, gut durchwurzelter Waldboden. Auch die Folgen von Starkregenereignissen werden abgepuffert, wenn das Regenwasser versickern kann und erst verzögert in die Vorfluter gelangt.

Die Maßnahmen sollen in die Biodiversitätsstrategie eingebunden werden und deren Ziele mit berücksichtigen.

Handlungsoptionen des Landes

Das Land Bremen besitzt nur wenig Wald in Landeseigentum. Damit entfällt eine Möglichkeit, die Klima-und Biodiversitätsziele unmittelbar im eigenen Landeswald umzusetzen. Diese Ziele können jedoch über die Förderpolitik verfolgt werden. Das Land beabsichtigt, die Stadtgemeinden und andere Waldbesitzende zu unterstützen, die ihren Wald klimaschonend, klimaangepasst und mit Blick auf die biologische Vielfalt behandeln.

  • Eine Option besteht darin, Fördermittel des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zu mobilisieren. Das kann durch eine Kofinanzierung aus dem Landeshaushalt und eine eigene Förderrichtlinie des Landes erreicht werden.

Darüber hinaus kann das Land die Kommunen dabei unterstützen, Mittel aus Förderprogrammen des Bundes einzuwerben.

  • Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundes stellt Förderprämien für Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM) zur Verfügung. Einzuhalten sind bis zu 12 Kriterien, von denen die Bremer Stadtgemeinden die meisten schon erfüllen. Die entsprechende Waldbehandlung ist durch Zertifikate, nach FSC- oder PEFC-Standards nachzuweisen. Derzeit besteht für dieses Programm ein Stopp für Neuanträge.
  • Weitere Förderungen aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz stehen in Aussicht. Für diese sind die Antrags- und Auszahlungsbedingungen auf der Bundesebene noch in der Entwicklung.

  • Operationalisierung

    GAK-Förderangebot an Kommunen und Privatwaldbesitz für folgende Ökosystemleistungen:

    Ausrichtung des Waldbaus und der Waldpflege an den Zielen Kohlenstoffbindung in Boden und Biomasse, Erhaltung und Förderung der Biodiversität, Klimaresilienz, Verbesserung des Geländewasserhaushalts

    Handlungsbedarf:

    Anwendung der Landesrichtlinie zur Förderung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), u.a. Förderung von Vorarbeiten zur naturnahen Waldbewirtschaftung, insbesondere Datenerhebungen, wo erforderlich Förderung von Waldumbau.

    Kofinanzierung des Landes zur GAK-Förderung um Bundesmittel zu mobilisieren
    Abschätzung des Personalbedarfs für die Antragsbearbeitung und Kontrolle

    Anknüpfungspunkte sind Landschaftsprogramm, EU-VO zur Wiederherstellung der Natur, das Bremer Waldgesetz und das Bundeswaldgesetz, Biodiversitätsstrategie

    Unterstützung der Stadtgemeinden bei der Einwerbung anderer Förderangebote des Bundes

    Unterstützung und Information der Stadtgemeinden zu möglicher Einwerbung von Flächenprämien aus dem ANK (Klimaangepasstes Waldmanagement oder andere ANK-Angebote)

    Handlungsbedarf

    Zertifizierung nach KWM bzw. ANK-Kriterien, Abschätzung des Personalbedarfs für die Antragsbearbeitung und Kontrolle sowie für die Umsetzung im Gelände, Ermittlung der potentiellen Antragsfläche der Stadtgemeinde HB

Meilensteine

Was wurde gemacht?

  • Erledigt15.08.2024

    Landes-Förderrichtline zur GAK-Förderung "Forsten"

    Landes-Förderrichtline zur GAK-Förderung "Forsten" wurde von der Deputation beschlossen.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    • in Boden und Biomasse gebundene CO2-Äquivalente
    • Berichte der Zertifizierer zum Klimaangepassten Waldmanagement und ggf. zu anderen ANK Programmen
    • Fläche (ha) klimaoptimierter Wald, über alle Besitzarten im Lande Bremen
    • Anzahl der Förderanträge
    • geförderte Fläche (ha)

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 04.04.2025