Beschreibung
Förderung einer naturnahen und klimaresilienten Waldentwicklung im Kommunal-, Körperschafts- und Privatwald
Der Bremer Wald hat große Bedeutung für die Biodiversität, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Auch für das künftige Stadtklima ist der Wald ein wichtiges Element einer lebenswerten Stadt.
Ausgangslage
Der öffentliche Wald in Bremen befindet sich abgesehen von den Bundesforsten zumeist im Eigentum der Stadtgemeinden. Bremen und Bremerhaven haben ihre Wälder bislang vorrangig naturnah und mit Blick auf die Erholung der Menschen in Bremen behandelt. Das ist ablesbar an der Baumartenzusammensetzung, an einem hohen Anteil standortheimischer Laubbäume, an vielen ungenutzten Bereichen und an einem weitgehenden Verzicht auf Holnutzung.
Diese Leistung der Gemeinden für das Ökosystem und die Allgemeinheit wird nicht ausreichend honoriert. Angesichts der zunehmenden Belastungen durch den Klimawandel ist ein angemessenes Waldmanagement mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr zu leisten. Die Stadtgemeinden und auch andere Waldbesitzer benötigen Förderung, um eine naturnahes, klimaschützendes und klimaangepasstes Waldmanagement aufrechtzuerhalten.
Ziele
Naturnahe und klimaresiliente Waldentwicklung umfasst für den öffentlichen Wald eine Fortsetzung und Weiterentwicklung der bisherigen Behandlung und wird ähnlich für andere Waldbesitzarten im Land Bremen angestrebt. Vorrang haben die Schutzfunktionen u.a. für Natur, Boden und Wasser.
CO²-Speicherung erfolgt im sogenannten "Waldspeicher". Das bedeutet, Kohlenstoff wird im stehenden Baumbestand inclusive des Wurzelraumes, im liegenden und stehenden Totholz, im Humus und im Waldboden langfristig gebunden.
Standortheimische Baumarten im Mischbestand sollen weiterhin den Wald prägen, um die Vielfalt der an die Waldgesellschaften angepassten heimischen Arten zu bewahren. Eine stellenweise Beteiligung klimaresilienter Baumarten aus benachbarten Florenregionen wird geprüft, weil unter den Bedingungen des Klimawandels mit Verschiebungen im Verbreitungsgebiet etlicher Arten zu rechnen ist.
Auch kleinere stadtnahe oder in der Stadt gelegene Waldflächen sind bedeutend. Sie verbessern das Stadtklima und helfen, die Stadt an die zu erwartenden Folgen des Klimawandels anzupassen.
Unter den Bedingungen des Klimawandels wachsen die Gefahren durch Trockenheit und Dürre, Stürme, Starkregen und Hochwasser. Der Wald sollte auf diese Risiken vorbereitet sein und auch die Folgen solcher Ereignisse abpuffern. Niederschlagswasser ist möglichst lange im Bestand zu halten und nicht schnell über Vorfluter abzuführen. So kann durch höhere Bodenwasservorräte und aufgefüllte Grundwasserleiter Dürreschäden vorgebeugt werden. Entscheidend ist ein ungestörter, gut durchwurzelter Waldboden. Auch die Folgen von Starkregenereignissen werden abgepuffert, wenn das Regenwasser versickern kann und erst verzögert in die Vorfluter gelangt.
Handlungsoptionen des Landes
Das Land Bremen besitzt nur wenig Wald in Landeseigentum. Damit entfällt eine Möglichkeit, die Klima-und Biodiversitätsziele unmittelbar im eigenen Landeswald umzusetzen. Diese Ziele können jedoch über die Förderpolitik verfolgt werden. Das Land beabsichtigt, die Stadtgemeinden und andere Waldbesitzende zu unterstützen, die ihren Wald klimaschonend, klimaangepasst und mit Blick auf die biologische Vielfalt behandeln.
- Eine Option besteht darin, Fördermittel des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zu mobilisieren. Das kann durch eine Kofinanzierung aus dem Landeshaushalt und eine eigene Förderrichtlinie des Landes erreicht werden.
Darüber hinaus kann das Land die Kommunen dabei unterstützen, Mittel aus Förderprogrammen des Bundes einzuwerben.
- Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundes stellt Förderprämien für Klimaangepasstes Waldmanagement zur Verfügung. Einzuhalten sind bis zu 12 Kriterien, von denen die Bremer Stadtgemeinden die meisten schon erfüllen. Die entsprechende Waldbehandlung ist durch Zertifikate nach FSC- oder PEFC-Standards nachzuweisen.
- Weitere Förderungen aus Mitteln des Aktionsprogramms stehen in Aussicht. Für diese sind die Antrags- und Auszahlungsbedingungen auf der Bundesebene noch in der Entwicklung.