Beschreibung
Laufendes Förderprogramm. Es unterstützt private Gebäudeeigentümer/-innen im Land Bremen bei Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes. Das Förderprogramm wurde bereits im Jahr 1993 geschaffen und hat seitdem kontinuierlich zur energetischen Sanierung des Wohngebäudebestandes in Bremen und Bremerhaven beigetragen. Die Förderrichtlinie wird regelmäßig an die sich im Zeitablauf verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Die nächste Überarbeitung der Förderrichtlinie soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 erfolgen. In diesem Rahmen sollen die Förderbeträge an die Kostenentwicklung angepasst werden. Außerdem soll das Förderprogramm vereinfacht werden, um den mit der Antragsbearbeitung verbundenen Aufwand zu senken.
Voraussetzung für die Überarbeitung der Förderrichtlinie ist die Wiederbesetzung der Stelle der zuständigen Referentin. Das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren soll bis Mitte 2025 abgeschlossen werden.