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Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Laufendes Förderprogramm

Beschreibung

Laufendes Förderprogramm. Es unterstützt private Gebäudeeigentümer/-innen im Land Bremen bei Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes. Das Förderprogramm wurde bereits im Jahr 1993 geschaffen und hat seitdem kontinuierlich zur energetischen Sanierung des Wohngebäudebestandes in Bremen und Bremerhaven beigetragen. Die Förderrichtlinie wird regelmäßig an die sich im Zeitablauf verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Die nächste Überarbeitung der Förderrichtlinie soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 erfolgen. In diesem Rahmen sollen die Förderbeträge an die Kostenentwicklung angepasst werden. Außerdem soll das Förderprogramm vereinfacht werden, um den mit der Antragsbearbeitung verbundenen Aufwand zu senken.

  • Operationalisierung

    Voraussetzung für die Überarbeitung der Förderrichtlinie ist die Wiederbesetzung der Stelle der zuständigen Referentin. Das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren soll bis Mitte 2025 abgeschlossen werden.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen12/2025

    Novellierung der Förderrichtlinie

    Voraussetzung für die Überarbeitung der Förderrichtlinie ist die Wiederbesetzung der Stelle der zuständigen Referentin. Das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren soll bis Mitte 2025 abgeschlossen werden.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Fördersumme pro Jahr (Mittelabfluss)

    CO2-Minderungseffekt der geförderten Projekte

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2021 oder früher
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    1. Wärmewende
Letzte Aktualisierung 10.02.2025