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L-GWS-063Strategische Entwicklung von zusätzlichen Förderprogrammen des Landes Bremen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Zurückgestellt

Die Maßnahme kann zurzeit aus Kapazitätsgründen nur in eingeschränktem Umfang bearbeitet werden.

Beschreibung

Die Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ hat empfohlen, im Land Bremen bis zum Jahr 2038 den Zustand der Klimaneutralität zu erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels besteht darin, dass der gesamte Gebäudebestand im Land Bremen auf ein anspruchsvolles energetisches Niveau saniert wird.

Vor diesem Hintergrund hat die Enquetekommission die Empfehlung ausgesprochen, die Anstrengungen zur energetischen Sanierung von bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden im Land Bremen erheblich zu intensivieren. Als strategische Ziele hat die Enquetekommission eine Steigerung der jährlichen Sanierungsrate von derzeit 1,35 % auf 3,2 % sowie eine Anhebung der energetischen Qualität von Gebäudesanierungen empfohlen. Ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung dieser Ziel­setzungen sind nach Auffassung der Kommission zusätzliche Fördermaßnahmen des Landes Bremen, welche die bestehenden Förderprogramme des Bundes sinnvoll ergänzen sollen. Hierzu enthält der Abschlussbericht der Enquetekommission eine Reihe von Vorschlägen, die einer näheren Prüfung, konzeptionellen Weiterentwicklung und operativen Konkretisierung bedürfen.

Die konzeptionelle Entwicklung von zusätzlichen Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung soll sich auf den gesamten Gebäudebestand im Land Bremen beziehen (mit Ausnahme der öffentlichen Gebäude). Umfasst sind damit sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Im Wohngebäudebereich sollen sowohl Mietwohnungsgebäude als auch selbst genutzte Wohngebäude sowie der Spezialfall der Wohnungseigentümergemeinschaft einbezo­gen werden. Darüber hinaus sollen die Bedingungen besonderer Zielgruppen (zum Beispiel ältere Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden) berücksichtigt wer­den.

Im Rahmen der zu entwickelnden Förderstrategie soll auch das seit 1993 laufende Landesförderprogramm "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" weiterentwickelt werden, das sich im Schwerpunkt an private Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer Wohngebäude richtet.

  • Operationalisierung

    Die Maßnahme kann zurzeit aus Kapazitätsgründen nur in eingeschränktem Umfang bearbeitet werden. Im nächsten Schritt soll zunächst das laufende Förderprogramm "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" überarbeitet werden.

Meilensteine

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen30.6.2024

    Überprüfung und ggf. Anpassung und Überarbeitung des bestehendes Förderprogramms „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“

  • Zu erledigen30.6.2024

    Erarbeiten einer Strategie zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands in Bremen

  • Zu erledigen31.12.2024

    Prüfung von möglichen Förderinstrumenten und ggf. Erarbeiten zusätzlicher Förderprogramme für verschiedene Zielgruppen; ergänzende, zusätzliche Landesförderungen vorbehaltlich der geplanten Bundesförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Fördersumme pro Jahr (Mittelabfluss)

    CO2-Minderungseffekt der geförderten Projekte

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    1. Wärmewende
Letzte Aktualisierung 19.06.2024