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Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Siehe Ausführungen unter "Operationalisierung". Die dargestellten maßgeblichen Punkte und Optionen im Zusammenhang mit der Einführung von CO₂-Schattenpreisen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen befinden sich derzeit noch in Prüfung. Voraussetzung für die weitergehenden Arbeitsschritte ist die Entwicklung eines Berechnungstools zur validen Ermittlung von CO₂-Einsparungen.

Beschreibung

Angestrebt wird die Festlegung eines CO₂-Schattenpreises für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) der öffentlichen Hand in Höhe der CO₂-Schadenskosten in der jeweils vom Umweltbundesamt empfohlenen Höhe. Die CO₂-Effekte einer Maßnahme werden (fiktiv) bepreist, um sie einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung im Rahmen einer WU zugänglich zu machen. Die Integration solcher Schattenpreise fördert die rationale Entscheidungsfindung bei der ökonomischen Bewertung von Alternativen.

  • Operationalisierung

    Die Integration von CO₂-Schattenpreisen in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist mit der grundsätzlichen Herausforderung verbunden, dass ein Instrument vorhanden sein muss, um für einzelne Maßnahmen zuverlässig die damit verbundenen CO₂-Einsparung zu ermitteln. Dies ist Grundvoraussetzung, um einen CO₂-Schattenpreis in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aufzunehmen. Ein entsprechendes "Berechnungstool" wurde von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Auftrag gegeben. Im Falle einer Aufnahme von CO₂-Schattenpreisen in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind Gesetzesanpassungen erforderlich, die ggf. aufgrund der Querschnittswirkung sehr umfangreich sind und längeren zeitlichen Vorlauf benötigen. Hierzu wird beispielhaft auf das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz von Baden-Württemberg verwiesen, bei dem ein mehrjähriger Vorlauf sowie eine Pilotierungsphase erforderlich war (https://www.landtagbw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3741_D.pdf). Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die mit CO₂-Schattenpreisen verbundene Wirkung auch mit geringerer Eingriffsintensität erreicht werden könnte. Denkbar wären bspw. Ansätze, die die mit einer Maßnahme verbundenen CO₂-Emissionen bereits in der Ausschreibung von Leistungen berücksichtigen. Auch könnte die CO₂-Einsparung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen qualitativ dargestellt werden, ohne sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht aufzurechnen.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2025
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 27.03.2025