Die Integration von CO₂-Schattenpreisen in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist mit der grundsätzlichen Herausforderung verbunden, dass ein Instrument vorhanden sein muss, um für einzelne Maßnahmen zuverlässig die damit verbundenen CO₂-Einsparung zu ermitteln. Dies ist Grundvoraussetzung, um einen CO₂-Schattenpreis in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aufzunehmen. Ein entsprechendes "Berechnungstool" wurde von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Auftrag gegeben. Im Falle einer Aufnahme von CO₂-Schattenpreisen in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind Gesetzesanpassungen erforderlich, die ggf. aufgrund der Querschnittswirkung sehr umfangreich sind und längeren zeitlichen Vorlauf benötigen. Hierzu wird beispielhaft auf das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz von Baden-Württemberg verwiesen, bei dem ein mehrjähriger Vorlauf sowie eine Pilotierungsphase erforderlich war (https://www.landtagbw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3741_D.pdf). Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die mit CO₂-Schattenpreisen verbundene Wirkung auch mit geringerer Eingriffsintensität erreicht werden könnte. Denkbar wären bspw. Ansätze, die die mit einer Maßnahme verbundenen CO₂-Emissionen bereits in der Ausschreibung von Leistungen berücksichtigen. Auch könnte die CO₂-Einsparung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen qualitativ dargestellt werden, ohne sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht aufzurechnen.