Beschreibung
Maßnahmen-Ziele: hohe Priorität
Die Bremische Landesbauordnung (LBO) soll angepasst werden, mit dem Ziel Erleichterungen bei der Entwicklung von Bestandsgebäuden („Umbauordnung“) sowie bei der Nachverdichtung in bebauten Gebieten zu schaffen. Die Regelungen sollen rechtlich eindeutig formuliert werden und eine klare Anwendung ermöglichen.
Diese Anpassungen sollen es Bauherren erleichtern und dazu beitragen, mehr Wohnraum zu schaffen ohne die Neuerschließung von Flächen.
Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Basis des Bremer Koalitionsvertrags zur Beschleunigung der Planung sowie zur Umsetzung des "Bauturbo-Pakts" vom 7. 11.2023 sowie der Beschlüsse der 142. Bauministerkonferenz am 23./24.11.2023.
Bremen beschleunigt den Bauprozess mit "Bau-Turbo"