Beschreibung
Etwa 35 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf den Betrieb von Gebäuden, eine Reduzierung des Gebäudebedarf durch Nutzungsverdichtung reduziert unmittelbar beim Nutzer die CO2 Emission, da insbesondere Verkehrs- und Gemeinflächen intensiver bei gleichbleibenden Energiebedarf genutzt werden können und mittelbar den zukünftigen Gebäudebedarf. Um den Raumbedarf in den Gerichten und Staatsanwaltschaften deutlich zu reduzieren, soll durch die flächendeckende Einführung von Desksharing eine Flexibilisierung der Arbeitsplatznutzung erreicht werden. Ziel ist, die Arbeitsplatzausstattung den geänderten Anforderungen einer wechselnden Nutzung anzupassen.
Am 15.11.2022 und am 28.03.2023 hat der Senat die Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Ziel der Strategie ist das Erreichen des gemäß Bremischem Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) vom 28.03.2023 gesetzlich verankerten Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2038. Ein zentrales Element der Klimaschutzstrategie 2038 ist der Aktionsplan Klimaschutz. Dieser umfasst einen Maßnahmenkatalog auf Basis der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“, der kontinuierlich durch die Senatsressorts und den Magistrat Bremerhaven umgesetzt, weiterentwickelt und fortgeschrieben wird.
Zur Unterstützung der Umsetzung enthalten die aktuellen Haushaltsentwürfe ab 2024 zweckgebundene Eckwerterhöhungen im Umfang von insgesamt 20 Mio. EUR p.a. Die Zweckbindung dieser Mittel sieht gemäß Eckwertbeschluss des Senats vom 26.09.2023 vor, dass sie ausschließlich und nachweislich zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan Klimaschutz eingesetzt werden sollen. Entsprechend haben die Ressorts zweckgebundene Eckwertaufstockungen aus der dezentralen Verteilung der Mittel des Handlungsfeldes Klimaschutz ab 2024 in den Haushaltsvorentwürfen 2024/2025 auf gesonderten Haushaltsstellen maßnahmenbezogen veranschlagt.