Zum Hauptinhalt springen
Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Aktuell werden die konkreten Bedarfe der einzelnen Standorte ermittelt und die Beschaffung vorbereitet.

Beschreibung

Um den Energieverbrauch in den Gerichten und Staatsanwaltschaften deutlich zu reduzieren, sollen die vorhandenen Beleuchtungsanlagen durch den Einsatz hocheffizienter Leuchtmittel, wie zum Beispiel LED-Lampen und Leuchten mit guter Lichtlenkung, ersetzt bzw. ergänzt werden. Zudem ergeben sich Einsparpotenziale durch den Einsatz von Bewegungsmeldern und Helligkeitssensoren, sowie durch eine optimierte Tageslichtnutzung und Lichtsteuerung.

Am 15.11.2022 und am 28.03.2023 hat der Senat die Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Ziel der Strategie ist das Erreichen des gemäß Bremischem Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) vom 28.03.2023 gesetzlich verankerten Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2038. Ein zentrales Element der Klimaschutzstrategie 2038 ist der Aktionsplan Klimaschutz. Dieser umfasst einen Maßnahmenkatalog auf Basis der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“, der kontinuierlich durch die Senatsressorts und den Magistrat Bremerhaven umgesetzt, weiterentwickelt und fortgeschrieben wird.

Zur Unterstützung der Umsetzung enthalten die aktuellen Haushaltsentwürfe ab 2024 zweckgebundene Eckwerterhöhungen im Umfang von insgesamt 20 Mio. EUR p.a. Die Zweckbindung dieser Mittel sieht gemäß Eckwertbeschluss des Senats vom 26.09.2023 vor, dass sie ausschließlich und nachweislich zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan Klimaschutz eingesetzt werden sollen. Entsprechend haben die Ressorts zweckgebundene Eckwertaufstockungen aus der dezentralen Verteilung der Mittel des Handlungsfeldes Klimaschutz ab 2024 in den Haushaltsvorentwürfen 2024/2025 auf gesonderten Haushaltsstellen maßnahmenbezogen veranschlagt.

  • Operationalisierung

    Zur Umsetzung der Maßnahme wurden konsumtive Mittel in Höhe von 167.000 € zur Verfügung gestellt.

    Mit der Umsetzung der Maßnahme soll der Energieverbrauch in den Dienststellen nachhaltig gesenkt und die Voraussetzung zur Flexibilisierung der Arbeitsplatznutzung durch Desk-Sharing geschaffen werden.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen30.9.2025

    Beschaffung der LED-Leuchten

    Nach Ermittlung des Gesamtbedarfs wird die Beschaffung eingeleitet.

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen31.3.2025

    Planung der konkreten Ausstattung an den jeweiligen Standorten

    Die Dienststellen wurden aufgefordert, die konkreten Bedarfe zu ermitteln und anzumelden.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Anzahl umgestellter Arbeitsplätze

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    2025
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 14.02.2025