Beschreibung
Konzeptionelle Vorarbeiten für zusätzliche Förderprogramme des Landes Bremen zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands. Die Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ hatte empfohlen, im Land Bremen bis zum Jahr 2038 den Zustand der Klimaneutralität zu erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels besteht darin, dass der gesamte Gebäudebestand im Land Bremen auf ein anspruchsvolles energetisches Niveau saniert wird.
Vor diesem Hintergrund hatte die Enquetekommission die Empfehlung ausgesprochen, die Anstrengungen zur energetischen Sanierung von bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden im Land Bremen erheblich zu intensivieren. Als strategische Ziele hatte die Enquetekommission eine deutliche Steigerung der jährlichen Sanierungsrate sowie eine Anhebung der energetischen Qualität von Gebäudesanierungen empfohlen.
Wichtige Instrumente zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen sind geeignete Beratungsangebote für energetische Sanierungen sowie zusätzliche Fördermaßnahmen des Landes Bremen, welche die bestehenden Förderprogramme des Bundes sinnvoll ergänzen sollen. Die entsprechenden Vorschläge des Abschlussberichts der Enquetekommission sollen näher geprüft, konzeptionell weiterentwickelt, operationalisiert und - soweit finanzierbar - umgesetzt werden.
Die konzeptionelle Entwicklung von zusätzlichen Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung soll sich auf den gesamten Gebäudebestand im Land Bremen beziehen. Umfasst sind damit sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Im Wohngebäudebereich sollen sowohl Mietwohnungsgebäude als auch selbst genutzte Wohngebäude sowie der Spezialfall der Wohnungseigentümergemeinschaft einbezogen werden. Darüber hinaus sollen die Bedingungen besonderer Zielgruppen (zum Beispiel ältere Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden) berücksichtigt werden.