Beschreibung
Konzeptionelle Vorarbeiten für zusätzliche Förderprogramme des Landes Bremen zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands. Die Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ hatte empfohlen, im Land Bremen bis zum Jahr 2038 den Zustand der Klimaneutralität zu erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels besteht darin, dass der gesamte Gebäudebestand im Land Bremen auf ein anspruchsvolles energetisches Niveau saniert wird.
Vor diesem Hintergrund hatte die Enquetekommission die Empfehlung ausgesprochen, die Anstrengungen zur energetischen Sanierung von bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden im Land Bremen erheblich zu intensivieren. Als strategische Ziele hatte die Enquetekommission eine deutliche Steigerung der jährlichen Sanierungsrate sowie eine Anhebung der energetischen Qualität von Gebäudesanierungen empfohlen.
Wichtige Instrumente zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen sind geeignete Beratungsangebote für energetische Sanierungen sowie zusätzliche Fördermaßnahmen des Landes Bremen, welche die bestehenden Förderprogramme des Bundes sinnvoll ergänzen sollen. Die entsprechenden Vorschläge des Abschlussberichts der Enquetekommission sollen näher geprüft, konzeptionell weiterentwickelt, operationalisiert und - soweit finanzierbar - umgesetzt werden.
Die konzeptionelle Entwicklung von zusätzlichen Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung soll sich auf den gesamten Gebäudebestand im Land Bremen beziehen. Umfasst sind damit sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Im Wohngebäudebereich sollen sowohl Mietwohnungsgebäude als auch selbst genutzte Wohngebäude sowie der Spezialfall der Wohnungseigentümergemeinschaft einbezogen werden. Darüber hinaus sollen bestehende Finanzierungslücken sowie die Finanzierungsbedarfe spezifischer Zielgruppen (zum Beispiel ältere Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden) berücksichtigt werden. Bestehende und neue Förderprogramme sollen kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt werden.
Zusätzliche Förderprogramme können nur unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel implementiert werden. Im Rahmen der Strategie soll kontinuierlich die Nutzung neuer Fördermittel sowie neuer Ansätze geprüft werden. Im Fokus sollen dabei Gebiete mit hohem Energieeinsparpotenzial sowie zielgruppengerechte Angebote stehen.
Des Weiteren soll der Ansatz der bereits erfolgreich umgesetzten Quartierskonzepte und Sanierungsmanagements auf Quartiersebene weiterverfolgt und neue Projekte umgesetzt werden. Dabei soll das Zuschussprogramm 432 - "Energetische Stadtsanierung" der KfW-Bank genutzt werden, das die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie Sanierungsmanagements fördert. Ziel ist es, Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Quartier zu identifizieren und umzusetzen und damit die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu beschleunigen.
Darüber hinaus sollen in Kooperation mit weiteren Akteuren, wie der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, verstärkt Projekte auf Quartiersebene umgesetzt werden, um die energetische Sanierung und Bestandsentwicklung enger miteinander zu verzahnen. In einem konkreten mehrjährigen Projekt werden die Verzahnung von städtebaulichen Sanierungsverfahren und Umsetzungsstrategien für die Kommunale Wärmeplanung erprobt. Im Rahmen dieses Projekts werden Regelungsmöglichkeiten in städtebaulichen Sanierungsverfahren hinsichtlich ihres potenziellen Beitrags zur Umsetzung der Wärmeplanung geprüft und Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Wärmewende in Bestandsquartieren entwickelt, die sich am Bedarf der relevanten Akteursgruppen orientieren.