Beschreibung
Die öffentliche Hand spielt beim Erreichen der Klimaziele eine zentrale Rolle. Die Verwaltung kann und sollte in Bezug auf das Ziel des Landes Bremen, bis 2038 klimaneutral zu sein, als Vorbild fungieren. Diese Vorbildfunktion ist auch im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) festgeschrieben.
Das Land Bremen sowie die Kommunen Bremen und Bremerhaven setzen bereits verschiedene Maßnahmen um, um Emissionen in der Verwaltung zu reduzieren, etwa durch energieeffiziente Gebäude, nachhaltige Beschaffung oder klimafreundliche Mobilität.
Für die Zielerreichung ist es jedoch entscheidend, Klimaschutz noch stärker und systematischer in allen relevanten Verwaltungsprozessen zu verankern. Dazu gehört, bestehende Projekte besser zu verzahnen und sichtbar zu machen, verbleibende Lücken zu identifizieren und gezielt zu schließen sowie die Mitarbeitenden aktiv einzubeziehen, um langfristige Veränderungen im Verwaltungshandeln zu erreichen.
Die vorliegende Maßnahme zielt darauf ab, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung des Landes Bremen weiter zu stärken und bestehende Aktivitäten strategisch zu bündeln. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der bereits laufenden Vorhaben im Bereich der treibhausgasneutralen Verwaltung werden Lücken identifiziert und durch geeignete Maßnahmen geschlossen.