Beschreibung
Durch Landstromanlagen kann der Strombedarf angeschlossener Schiffe während der Liegezeit im Hafen gedeckt werden. Ohne die Möglichkeit zur Nutzung einer Landstromanlage wird der benötigte Strom aktuell in aller Regel durch bordeigene Generatoren unter Verbrennung des an Bord befindlichen fossilen Kraftstoffes erzeugt. Hierdurch werden u.a. Treibhausgase freigesetzt. Die Nutzung von Landstrom führt deswegen zu einer schnellen Minderung der CO2-Emissionen in den bremischen Häfen. Um dies zu ermöglichen, wurden im Rahmen dieser Maßnahme die ersten drei Anschlüsse zur klimaneutralen Landstromversorgung der Liegeplätze für Seeschiffe im Fischereihafen basierend auf einem Senatsbeschluss im Juni 2020 realisiert. Hauptnutzende sind hier Behördenschiffe.
Der Senatsbeschluss umfasst im Zuständigkeitsbereich des Landes Bremen u.a. drei Anlagen im Fischereihafen, deren Hauptnutzende Behördenschiffe sind.