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L-IW-102Energieversorgung der Liegeplätze: 1. Ausbaustufe - Land

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Abgeschlossen

Im Rahmen der ersten Ausbaustufe für Seeschiff-Landstromanschlüsse im Fischereihafen in Bremerhaven wurden drei Anlagen fertiggestellt und befinden sich seit 2023 im Betrieb.

Beschreibung

Durch Landstromanlagen kann der Strombedarf angeschlossener Schiffe während der Liegezeit im Hafen gedeckt werden. Ohne die Möglichkeit zur Nutzung einer Landstromanlage wird der benötigte Strom aktuell in aller Regel durch bordeigene Generatoren unter Verbrennung des an Bord befindlichen fossilen Kraftstoffes erzeugt. Hierdurch werden u.a. Treibhausgase freigesetzt. Die Nutzung von Landstrom führt deswegen zu einer schnellen Minderung der CO2-Emissionen in den bremischen Häfen. Um dies zu ermöglichen, wurden im Rahmen dieser Maßnahme die ersten drei Anschlüsse zur klimaneutralen Landstromversorgung der Liegeplätze für Seeschiffe im Fischereihafen basierend auf einem Senatsbeschluss im Juni 2020 realisiert. Hauptnutzende sind hier Behördenschiffe.

  • Operationalisierung

    Die zuständigen Gremien haben im Juni 2020 die Anbindung und Installation von ersten Landstromanschlüssen für die Seeschifffahrt in Bremerhaven sowie weiterer Anschlüsse für die Binnenschifffahrt in Bremen beschlossen. Die im Rahmen dieser Maßnahme umgesetzten drei Anschlüsse im Fischereihafen befinden sich seit 2023 im Betrieb.

Meilensteine

Was wurde gemacht?

  • Erledigt01.09.2023

    Fertigstellung und Inbetriebnahme von 3 Landstromanlagen im Fischereihafen

  • Erledigt09.06.2023

    Senatsbeschluss zum Bau erster Landstromanlagen für Seeschiffe

    Der Senatsbeschluss umfasst im Zuständigkeitsbereich des Landes Bremen u.a. drei Anlagen im Fischereihafen, deren Hauptnutzende Behördenschiffe sind.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Direkte Vermeidung von CO2-Emissionen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2021 oder früher
  • Geplanter Abschluss

    2023
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 12.05.2025