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L-IW-103Energieversorgung der Liegeplätze: 2. Ausbaustufe - Land

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Zurückgestellt

Aktuell wird prioritär der weitere Ausbau der Landstromversorgung im Überseehafen verfolgt. Bei steigender Nachfrage nach Landstrom im Fischereihafen erfolgt eine Überprüfung der Umsetzungsoptionen.

Beschreibung

Durch Landstromanlagen kann der Strombedarf angeschlossener Schiffe während der Liegezeit im Hafen gedeckt werden. Ohne die Möglichkeit zur Nutzung einer Landstromanlage wird der benötigte Strom aktuell in aller Regel durch bordeigene Generatoren unter Verbrennung des an Bord befindlichen fossilen Kraftstoffes erzeugt. Hierdurch werden u.a. Treibhausgase freigesetzt. Die Nutzung von Landstrom führt deswegen zu einer schnellen Minderung der CO2-Emissionen in den bremischen Häfen. Vor diesem Hintergrund ist der weitere Ausbau der klimaneutralen Landstromversorgung zur Energieversorgung der Schiffsliegeplätze im Fischereihafen geplant, sobald sich ein entsprechender Bedarf abzeichnet.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Direkte Vermeidung von CO2-Emissionen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 20.01.2025