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L-KE-172Drittmittelfinanzierung und Koordination

Bild: Bild von Jonathan Borba [https://unsplash.com/]

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Beratung: Die Personalstelle bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wurde besetzt. Bisher (Stand Juni 2024) wurden bereits über 100 Beratungsgespräche zu Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen geführt und etwa 20 Informationsveranstaltungen mit wechselndem Adressatenkreis durchgeführt. Förderung: Die Förderrichtlinie zur Ko-Finanzierung ist seit Ende 2022 in Kraft. Eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Projektträger Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH (ZUG) zur Vereinfachung der Abwicklung der Ko-Finanzierung von Förderprojekten der Kommunalrichtlinie ist abgeschlossen. Seitdem sind 32 Förderanträge eingegangen. Aufgrund der derzeit langen Bearbeitungszeiten bei der ZUG konnte bisher erst ein Vorhaben bewilligt werden. Die Ko-Finanzierung von Projekten, die eine Bundesförderung aus dem KfW-Programm 432 erhalten, ist seit Anfang 2024 nicht mehr möglich, da das Programm ausgesetzt wurde.

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist es, dass Bremische Einrichtungen verstärkt Bundesmittel für Klimaschutzmaßnahmen einwerben, sodass im Land Bremen mehr Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. Konkret sollen Beratungsangebote zu Fördermöglichkeiten geschaffen und ein finanzielles Unterstützungsangebot für Einrichtungen, die den erforderlichen Eigenanteil für die Bundesförderung nicht erbringen können, eingerichtet werden.

  • Operationalisierung

    Beratung: Eine Personalstelle bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft soll hinsichtlich der verschiedenen Fördermöglichkeiten beraten. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen sollen verschiedenen Einrichtungen die für sie passenden Fördermöglichkeiten vorgestellt werden.

    Förderung: Durch den Ko-Finanzierungsfonds sollen Einrichtungen finanziell unterstützt werden, die den erforderlichen Eigenanteil im Rahmen der Bundesförderung nicht selbst erbringen können. Ko-finanziert werden sollen insbesondere Vorhaben, die eine Bundesförderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie (strategische und investive Vorhaben) oder des KfW-Programms 432 (energetische Stadtsanierung) erhalten.

    Zusätzlich soll ein Angebot finanziert werden, das Erstantragstellenden bei der Antragstellung unterstützt.

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Meilensteine

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen2025

    Ausbau der Beratung für Bremische Einrichtungen zu Bundesförderprogrammen

Was wurde gemacht?

  • Erledigt02.10.2023

    Ausweitung der Ko-finanzierbaren Förderprogramme und entsprechende Anpassung der Richtline

  • Erledigt01.01.2023

    Richtlinie in Kraft setzten & operativ starten

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    • Anzahl der geförderten ko-finanzierten Projekte
    • Anzahl der Antragsteller:innen
    • Anzahl der durchgeführten Beratungen
  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2035-2038
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.06.2024