Die rechtliche Ausgestaltung eines über die aktuellen bundesgesetzlichen Regelungen hinausgehenden Mehrweggebots in Bremen wird in Abstimmung mit verschiedenen Ressorts vorbereitet. Die bereits Anfang 2024 erfolgte Ausformulierung von Auflagen für die Beschicker der Märkte in Bremen wird derzeit anhand rückgemeldeter Praxiserfahrungen und der am 14.01.2025 vorgelegten Ergebnisse des Forschungsvorhabens "Mehrweg-Roadmap"
(Instituts für Energie- und Kreislaufwirtschaft an der Hochschule Bremen) überprüft und weiterentwickelt.