Beschreibung
Die vollständige Umstellung des Fuhrparks der JVA auf alternative Antriebe soll durch Beschaffung von zwei Fahrzeuge zum sicheren Transport von Gefangenen auf der Langstrecke (Individual-Ferntransporte) zum Abschluss gebracht werden.
Für die Gefangenentransporte in der Justizvollzugsanstalt wurden vor den erfolgten Umstellungen mit Dieselantrieb ausgestattete große Gefangenentransporter und Kleintransporter eingesetzt. Die bisher eingesetzten Dieselfahrzeuge legen für die erforderlichen Transportfahrten jährlich insgesamt eine Strecke von ca. 35.000 km zurück. Die rechnerische CO2-Belastung betrug ca. 24 t jährlich
Die Justizvollzugsanstalt führt jährlich ca. 4.800 Gefangenentransporte durch. Der überwiegende Anteil der Transporte erfolgt zwischen den beiden Standorten der Justizvollzugsanstalt (Bremen-Oslebshausen und Bremerhaven) und den hiesigen Gerichten. Außerdem besteht die Verpflichtung, im Rahmen von Bundessammeltransporten am Gefangenenaustausch im norddeutschen Raum mitzuwirken. Für beide dargestellten Sammeltransporte werden die genannten großen Gefangenentransporter (zwei Busse für jeweils 12 bzw. 19 Gefangene) eingesetzt. Hierfür wurden bereits ersetzende Fahrzeuge mit Elektroantrieb beschafft bzw. die Beschaffung eingeleitet. Darüber hinaus ergeben sich regelmäßig die Anforderungen, einzelne Gefangene im Langstreckentransport zum jeweils zuständigen Gericht im Bundesgebiet, zum Zwecke der Abschiebung zu einem Bundespolizeigewahrsam an ein Flughafendrehkreuz oder zu einer besonderen medizinischen Begutachtung oder Behandlung in eine andere Stadt zu transportieren.
Bei der Justizvollzugsanstalt Bremen wurden im Rahmen des Handlungsfeldes Klimaschutz die bisherigen Diesel-Standard-Personenkraftwagen auf Elektromobilität umgestellt. Dabei wurden auch zwei Kleintransporter (E-Vito) als Gefangentransporter für Einzeltransporte von Gefangenen im Stadtgebiet umgerüstet und in Betrieb genommen (vgl. Bericht zum Handlungsfeld Klimaschutz zu den Projekten lfd. Nr. 56, 81 und 117 aus 09/2022).
Am 15.11.2022 und am 28.03.2023 hat der Senat die Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Ziel der Strategie ist das Erreichen des gemäß Bremischem Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) vom 28.03.2023 gesetzlich verankerten Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2038. Ein zentrales Element der Klimaschutzstrategie 2038 ist der Aktionsplan Klimaschutz. Dieser umfasst einen Maßnahmenkatalog auf Basis der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“, der kontinuierlich durch die Senatsressorts und den Magistrat Bremerhaven umgesetzt, weiterentwickelt und fortgeschrieben wird.
Zur Unterstützung der Umsetzung enthalten die aktuellen Haushaltsentwürfe ab 2024 zweckgebundene Eckwerterhöhungen im Umfang von insgesamt 20 Mio. EUR p.a. Die Zweckbindung dieser Mittel sieht gemäß Eckwertbeschluss des Senats vom 26.09.2023 vor, dass sie ausschließlich und nachweislich zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan Klimaschutz eingesetzt werden sollen. Entsprechend haben die Ressorts zweckgebundene Eckwertaufstockungen aus der dezentralen Verteilung der Mittel des Handlungsfeldes Klimaschutz ab 2024 in den Haushaltsvorentwürfen 2024/2025 auf gesonderten Haushaltsstellen maßnahmenbezogen veranschlagt.
Die vollständige Umrüstung der Fahrzeugflotte auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, reduziert den für die genannten Gefangenentransporter zu verzeichnenden CO2-Ausstausch unmittelbar und vollständig.