Beschreibung
3) Parkplatzflächen der öffentlichen Hand und der Beteiligungsgesellschaften werden ab 25 Stellplätzen bis 2025 mit Solardächern und Ladeinfrastruktur versehen > kurzfristig/bis spätestens2030
3) Parkplatzflächen der öffentlichen Hand und der Beteiligungsgesellschaften werden ab 25 Stellplätzen bis 2025 mit Solardächern und Ladeinfrastruktur versehen > kurzfristig/bis spätestens2030
Prüfung der landeseigenen und städtischen Liegenschaften auf Eignung für die Installation von Ladeinfrastuktur, Prüfung des Nutzer:innenkreises und eines entsprechend geeigneten Betreibermodells; Vergabe an Betreiber
Anzahl Ladepunkte (differenziert nach AC und DC)