Beschreibung
5) Ausstattung von Behördenparkplätzen und Parkplätzen von öffentlichen Einrichtungen mit E-Ladepunkten (mindestens ein Ladepunkt je 10 Parkplätze) > kurzfristig/bis spätestens2030
5) Ausstattung von Behördenparkplätzen und Parkplätzen von öffentlichen Einrichtungen mit E-Ladepunkten (mindestens ein Ladepunkt je 10 Parkplätze) > kurzfristig/bis spätestens2030
Prüfung der landeseigenen und städtischen Liegenschaften auf Eignung für die Installation von Ladeinfrastuktur, Prüfung des Nutzer:innenkreises und eines entsprechend geeigneten Betreibermodells; Vergabe an Betreiber
Anzahl Ladepunkte (differenziert nach AC und DC)