Beschreibung
Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen haben das Recht auf die Installation einer Ladestation für ihr Elektroauto. Vermieter:innen sind für die Umsetzung verantwortlich, während Mieter:innen die Kosten tragen. Vor allem die GEWOBA AG, die BREBAU GmbH und die STAWÖG mbH sollten ihren Mieterinnen und Mietern Ladesäulen zur Verfügung stellen, ohne ihnen die Mietkosten (zu 100 %) weiterzureichen > kurzfristig/bis spätestens2030