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L-MV-220Elektromobilitätskonzept, Teil B (Laden im nicht öffentlichen Raum)

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen haben das Recht auf die Installation einer Ladestation für ihr Elektroauto. Vermieter:innen sind für die Umsetzung verantwortlich, während Mieter:innen die Kosten tragen. Vor allem die GEWOBA AG, die BREBAU GmbH und die STAWÖG mbH sollten ihren Mieterinnen und Mietern Ladesäulen zur Verfügung stellen, ohne ihnen die Mietkosten (zu 100 %) weiterzureichen > kurzfristig/bis spätestens2030

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 24.06.2024