Beschreibung
1) Überwachung fließender Verkehr/Geschwindigkeit
Die Regelaufgabe wird fortlaufend umgesetzt.
1) Überwachung fließender Verkehr/Geschwindigkeit
Die Überwachung des fließenden Verkehrs bzw. von Höchstgeschwindigkeiten gehört zur Regelaufgabe des Ressorts (Polizeien). Um die Wirksamkeit der Höchstgeschwindigkeitsüberwachung in bestimmten Bereichen auszubauen bzw. auf dem aktuellen Stand zu halten, ist die Anmietung von 1-2 mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten unter Haushaltsvorbehalt in 24/25 vorgesehen.
Das CO2-Einsparungspotenzial aus der Überwachung der Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht seriös einzuschätzen, da sich die Einspa-rungseffekte eher durch vorgelagerte Maßnahmen, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, einstellen. Die Maßnahmen sind insofern flankierend.