Beschreibung
Die kommunale und die Landesflotte der Freien Hansestadt Bremen sollen auf einen klimaneutralen Betrieb umgestellt werden (auf Grundlage des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG): § 9 Beschaffung und Energiecontrolling). Angestrebt wird mittels Senatsbeschluss kurzfristig festzulegen, wie eine im Betrieb emissionslose Dienstwagenflotte der Dienststellen des Landes Bremen, der Stadt Bremen und ihrer Schulen, Gerichte, Eigenbetriebe und Hochschulen erreicht werden soll. Ein wichtiger Aspekt des Beschlusses wäre die Einigung, dass Standard-Fahrzeuge der Dienstwagenflotte der FHB ab dem 01.01.2026 nur noch als Fahrzeuge mit klimaneutralem Antrieb beschafft werden dürfen. Da die praktische Umsetzung neuer Vorgaben bei den einzelnen Dienststellen liegt, die die Fahrzeuge beschaffen und betreiben, soll im Vorfeld des angestrebten Senatsbeschlusses von diesen jeweils ein Zieljahr definiert werden, bis zu dem alle Standard-Fahrzeuge im Betrieb emissionslos sein können. Als Maßnahme für alle weiteren Fahrzeuge sollten die Ressorts verpflichtet werden, innerhalb eines Jahres dem Senat die jeweilige durch die Ressorts gewählte Vorgehensweise zur Umstellung zu erläutern und das spezifische Zieljahr zu benennen. Möglichkeiten der und Mehrbedarf durch beschleunigte Umstellung wären zu erläutern.