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L-MV-248Umstellung der kommunalen und der Landes-Flotte auf klimaneutralen Betrieb und E-Fahrzeuge

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Die Maßnahme wurde begonnen. Eine Senatsvorlage wird vorbereitet mit dem Ziel bis 2026 Vorgaben für eine im Betrieb klimaneutrale Dienstwagenflotte der Dienststellen festzulegen.

Beschreibung

Die kommunale und die Landesflotte der Freien Hansestadt Bremen sollen auf einen klimaneutralen Betrieb umgestellt werden (auf Grundlage des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG): § 9 Beschaffung und Energiecontrolling). Angestrebt wird mittels Senatsbeschluss kurzfristig festzulegen, wie eine im Betrieb emissionslose Dienstwagenflotte der Dienststellen des Landes Bremen, der Stadt Bremen und ihrer Schulen, Gerichte, Eigenbetriebe und Hochschulen erreicht werden soll. Ein wichtiger Aspekt des Beschlusses wäre die Einigung, dass Standard-Fahrzeuge der Dienstwagenflotte der FHB ab dem 01.01.2026 nur noch als Fahrzeuge mit klimaneutralem Antrieb beschafft werden dürfen. Da die praktische Umsetzung neuer Vorgaben bei den einzelnen Dienststellen liegt, die die Fahrzeuge beschaffen und betreiben, soll im Vorfeld des angestrebten Senatsbeschlusses von diesen jeweils ein Zieljahr definiert werden, bis zu dem alle Standard-Fahrzeuge im Betrieb emissionslos sein können. Als Maßnahme für alle weiteren Fahrzeuge sollten die Ressorts verpflichtet werden, innerhalb eines Jahres dem Senat die jeweilige durch die Ressorts gewählte Vorgehensweise zur Umstellung zu erläutern und das spezifische Zieljahr zu benennen. Möglichkeiten der und Mehrbedarf durch beschleunigte Umstellung wären zu erläutern.

  • Operationalisierung

    • Senatsbeschluss zur Erreichung einer im Betrieb emissionslosen Dienstwagenflotte der Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen,
    • Definition eines Zieljahrs durch die Dienststellen, bis zu dem sie den Fuhrpark auf 100% E-Fahrzeuge umgestellt haben,
    • Beschaffung von Standardfahrzeugen ab dem 1.1.2026 nur noch mit klimaneutralem Antrieb,
    • Fortlaufende Berichte der Dienststellen zur Umsetzung der Maßnahme in ihren Häusern.

Details

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen31.12.2026

    Definition eines Zieljahrs bis zu dem die Dienststellen den Fuhrpark auf 100% E-Fahrzeuge umgestellt haben

  • Zu erledigen31.12.2032

    Fortlaufende Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahme in den Dienststellen

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen12/2025

    Festlegung von Vorgaben durch den Senat

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    1. Senatsbeschluss
    2. Definition Zieljahr 100% E-Fahrzeuge
    3. Fortlaufende Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahme in den Dienststellen
  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 28.01.2025