Beschreibung
Flankierung der Förderung bestehender, geförderter außerschulischer Lernorte, zur Weiterentwicklung des Angebots durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung (z.B. indem bestimmte Förderkriterien oder -programme an Klimaschutzinhalten ausgerichtet werden), beispielsweise durch Einrichtung einer Beratungsstelle für Grundschulen, sowohl für Qualifizierung der Kindertagesstätten- und Grundschullehrkräfte (Vermittlung von Fortbildungen im Bereich Naturerleben/Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung/Klimabildung) als auch für einzelfallbezogene Beratungen (bspw. Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung im Unterricht).