Beschreibung
Erstellung eines verbindlichen Plans, wie öffentliche Unternehmen des Landes und der Stadtgemeinden bis 2032 klimaneutral gestaltet werden sollen. Scope-2 und Scope-3-Emissionen sollen mitbilanziert werden. Soweit eine klimaneutrale Alternative im Rahmen der Scope-2 und Scope-3-Emissionen technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, soll diese umgesetzt werden. Zudem soll darlegt werden, wie die Unternehmen die Einsparziele von 80 % bis 2030 erreichen. Im Austausch mit dem Senat sollen Hemmnisse für die Umsetzung identifiziert und ggf. beseitigt werden.
Die Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung veranlassen die Erarbeitung dieser verbindlichen Pläne in den jeweiligen Gesellschaften mit bremischer Mehrheitsbeteiligung und legen diese bis zum 30.06.2024 ihren jeweiligen aufsichtsführenden Gremien zur Zustimmung und anschließenden Weiterleitung an den Senator für Finanzen vor.