Beschreibung
1) Unternehmen sollen ein Konzept vorlegen, wie sie bis 2035 klimaneutral sein wollen, sie sollen sich (so weit möglich) zur Nutzung regenerativer Energien verpflichten (s. Kapitel II. 3. „Energie- und Abfallwirtschaft“) und ein Mobilitätsmanagement mit klarem Anreiz für klimafreundliche Technologien einführen (s. Kapitel II. 6. „Mobilität und Verkehr“)[2]
2) Möglichst flächeneffiziente und arbeitsintensive Unternehmen, gute Synergien mit angrenzenden Unternehmen. Dabei soll der Logistikstandort Bremerhaven mit seinen Beschäftigungsmöglichkeiten weiterhin gesichert und zukunftsfähig aufgestellt werden.
3) Bauberatung bei Neuansiedlungen zu im Text genannten Zielen (s. Kapitel II. 5. „Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung und Klimaanpassung“), insbesondere Verknüpfung mehrerer Unternehmen
4) Flächensparende Planung und Gestaltung von Gewerbegebieten (z.B. durch Koordination von Gemeinschaftsnutzungen (u.a. gemeinsame Kantinen, Radabstellanlagen, Lagerhallen und Parkflächen))
5) Nutzung der Wirtschaftsförderung zur Unterstützung von Start-Ups und klimafreundlichen (und nachhaltigen) Technologien/ Unternehmenskonzepten und deren Ansiedlung durch gezielte Ansprache, Förderung und Beratung