Beschreibung
1) Novellierung des Ortsbegrünungsgesetz: Verbot von Schottergärten durch den Vollzug des Ortsbegrünungsgesetz
2) Mittelfristig ist das Überwachen dieser Regelung und das konsequente Verfolgen des Rückbaus vorhandener Schottergärten angemessen zu erweitern. Dafür sind strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten festzulegen und zu sichern