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S-BHV-GWS-033Stadtgrün ausweiten - Schottergärten verbieten - Stadt Bremerhaven

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • Laufend
im Zeitplan

In Bremerhaven existiert kein Ortsbegrünungsgesetz, das novelliert werden könnte. Die Regularien des Bremer Begrünungsortsgesetz und somit ein Verbot von Schottergärten wurden in die Novelle der Bremischen Landesbauordnung zum 01.07.2024 übernommen, so dass eine ortsgesetzliche Regelung für Bremerhaven obsolet ist.

Beschreibung

Diese Maßnahme umfasst ein Verbot von Schottergärten, um die Begrünung von Freiflächen zu fördern. Dazu sollte ursprünglich das Ortsbegrünungsgesetz novelliert werden. Das Verbot wird nun durch die Landesbauordnung wirksam. Darüber hinaus ist mittelfristig die Überwachung dieser Regelung und das konsequente Verfolgen des Rückbaus vorhandener Schottergärten angemessen zu erweitern. Dafür sind strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten festzulegen und zu sichern.

  • Operationalisierung

    Verbot von Schottergärten

    Überwachung der Regelung

    Rückbau vorhandener Schottergärten

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen2026

    Überwachen der Regelung

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen12/2025

    Strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten zur Überwachen dieser Regelung festlegenn und sichern

Was wurde gemacht?

  • Erledigt07/01/2024

    Verbot von Schottergärten

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    Klimaanpassung
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 08/04/2025