Beschreibung
Diese Maßnahme umfasst ein Verbot von Schottergärten, um die Begrünung von Freiflächen zu fördern. Dazu sollte ursprünglich das Ortsbegrünungsgesetz novelliert werden. Das Verbot wird nun durch die Landesbauordnung wirksam. Darüber hinaus ist mittelfristig die Überwachung dieser Regelung und das konsequente Verfolgen des Rückbaus vorhandener Schottergärten angemessen zu erweitern. Dafür sind strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten festzulegen und zu sichern.