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Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Zurückgestellt

In Bremerhaven existiert kein Ortsbegrünungsgesetz das novelliert werden könnte. Die Regularien des Bremer Begrünungsortsgesetz sollen in die Novelle der Bremischen Landesbauordnung zum Juni 2024 übernommen werden, so dass eine ortsgesetzliche Regelung für Bremerhaven obsolet wird.

Beschreibung

1) Novellierung des Ortsbegrünungsgesetz: Verbot von Schottergärten durch den Vollzug des Ortsbegrünungsgesetz

2) Mittelfristig ist das Überwachen dieser Regelung und das konsequente Verfolgen des Rückbaus vorhandener Schottergärten angemessen zu erweitern. Dafür sind strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten festzulegen und zu sichern

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 24.06.2024