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S-BHV-GWS-053Klimaverträgliche Standards bei Verkauf städtischer Grundstücke sowie Anmietungen durch die Stadt Bremerhaven

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Zurückgestellt

Rechtliche / tatsächliche Durchsetzbarkeit von Regelungen im privatrechtlichen Kaufvertrag ist offen

Beschreibung

Sanierungsprogramm zum Erreichen eines klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestands bis 2035 auflegen, darin:

  • Fahrplan zum Erreichen eines klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestands bis 2035
  • hohe Qualität: Sanierungen öffentlicher Gebäude auf Effizienzstandard EG 40
    (bzw. höchstmöglichen Standard, falls EG 40 technisch nicht möglich)
  • hohen Ausbauraten:
    • ab 2023 eine Sanierungsquote von 3 % p.a.,
    • ab 2025 5% p.a., ggf. auch mittels Contracting
  • Konzept zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung
  • Programm zur Umsetzung des Sanierungsfahrplans inkl. finanzieller Bewertung
  • Sanierungsfahrplan für die Bevölkerung sichtbar machen
  • regelmäßige Berichtserstattung an Stadt- und Landesregierung/-parlament.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 19.02.2025