Zum Hauptinhalt springen

S-BHV-GWS-053Klimaverträgliche Standards bei Verkauf städtischer Grundstücke sowie Anmietungen durch die Stadt Bremerhaven

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Zurückgestellt

Rechtliche / tatsächliche Durchsetzbarkeit von Regelungen im privatrechtlichen Kaufvertrag ist offen

Beschreibung

Der Magistrat wird beauftragt, beim Verkauf von städtischen Grundstücken die folgenden Anforderungen im Vertrag zu verankern:

  • Effizienzhausbauweise EH 40 bzw. bei Nichtwohngebäuden EG 40
  • 100 % erneuerbare Wärmeversorgung
    (Fernwärme und Wärmepumpen werden dabei als erneuerbar betrachtet, Bioenergie ist in Ausnahmen zugelassen),
  • die Minimierung der sog. grauen Energie
    (Details siehe Empfehlung der Enquete-Kommission G 7.3) sowie
  • die Nutzung von Solarenergie.

Gebäude, die der Magistrat neu anmietet oder bei denen der Mietvertrag erneuert wird, müssen mindestens einen Sanierungsstandard EH 70 bzw. die dazugehörige Energieeffizienzklasse aufweisen oder es müssen bei den Verhandlungen zum Mietvertrag Sanierungen vereinbart.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.06.2024