Beschreibung
Der Magistrat wird beauftragt, beim Verkauf von städtischen Grundstücken die folgenden Anforderungen im Vertrag zu verankern:
- Effizienzhausbauweise EH 40 bzw. bei Nichtwohngebäuden EG 40
- 100 % erneuerbare Wärmeversorgung
(Fernwärme und Wärmepumpen werden dabei als erneuerbar betrachtet, Bioenergie ist in Ausnahmen zugelassen), - die Minimierung der sog. grauen Energie
(Details siehe Empfehlung der Enquete-Kommission G 7.3) sowie - die Nutzung von Solarenergie.
Gebäude, die der Magistrat neu anmietet oder bei denen der Mietvertrag erneuert wird, müssen mindestens einen Sanierungsstandard EH 70 bzw. die dazugehörige Energieeffizienzklasse aufweisen oder es müssen bei den Verhandlungen zum Mietvertrag Sanierungen vereinbart.