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S-BHV-GWS-057Energetisches Sanierungsprogramm für öffentliche Gebäude der Stadt Bremerhaven

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Zurückgestellt

Die Maßnahme betrifft die Gesamtmenge städtischer Immobilien in Bremerhaven. Die Teilmenge der städtischen Immobilien in der Betreuung von Seestadt Immobilien wird in den eigenständigen und später eingefügten Maßnahmen S-BHV-GWS-34 (Gebäudebewertung + Sanierungsfahrpläne), S-BHV-GWS-36 (Energetische Sanierung Einzelliegenschaften) und S-BHV-GWS-37 (Querschnittsmaßnahmen inkl. LED-Sanierung u. Energiemanagement) abgebildet. Diese beinhalten die grundsätzlichen Aspekte der Sanierungsstrategie inklusive Wärmeplanung sowie den konkreten Sanierungsfahrplan für den gesamten Gebäudebestand bei Seestadt Immobilien (z.B. Schulen, Kitas, Turnhallen, Verwaltungsgebäude und weitere öffentliche Einrichtungen). Die Federführung für ein energetisches Sanierungsprogramm gegebenenfalls weiterer städtischer Gebäude ist noch festzulegen, Abstimmungsprozesse hierzu laufen zurzeit.

Beschreibung

Sanierungsprogramm zum Erreichen eines klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestands bis 2035 auflegen, darin:

  • Fahrplan zum Erreichen eines klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestands bis 2035
  • hohe Qualität: Sanierungen öffentlicher Gebäude auf Effizienzstandard EG 40
    (bzw. höchstmöglichen Standard, falls EG 40 technisch nicht möglich)
  • hohen Ausbauraten:
    • ab 2023 eine Sanierungsquote von 3 % p.a.,
    • ab 2025 5% p.a., ggf. auch mittels Contracting
  • Konzept zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung
  • Programm zur Umsetzung des Sanierungsfahrplans inkl. finanzieller Bewertung
  • Sanierungsfahrplan für die Bevölkerung sichtbar machen
  • regelmäßige Berichtserstattung an Stadt- und Landesregierung/-parlament.

Als separate Maßnahme auszugliedern:

Aufbau eines zertifizierungsfähigen Energiemanagementsystems für die öffentlichen Gebäude der Stadt Bremerhaven

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2035-2038
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 19.06.2024