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S-BHV-MV-112-10-11Ladevorgänge - Stadt Bremerhaven

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

10) Für große Wohnquartiere insbesondere von STÄWOG mbH und Genossenschaften eine Ausbaustrategie verbindlich vorschreiben; Kommunale Wohnbaugesellschaften und Unternehmen der städtischen Hand in Bremen und Bremerhaven sollen bis spätestens 2025 mindestens 50 % der im Elektromobilitäts-Masterplan definierten E-Ladepunkte einschließlich der Schnellladesäulen aufbauen

11) 80 % der Ladevorgänge werden nach Experten-Schätzungen an privaten Punkten laufen. Die Bundesregierung hat Mitte September 2020 ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, das Mieter:innen und Wohnungseigentümern das Recht auf die Installation einer Ladestation für ihr Elektroauto zuspricht. Vermieter:innen sind demnach für die Umsetzung verantwortlich, während Mieter:innen die Kosten tragen. Vor allem die STÄWOG mbH sollte ihren Mieterinnen und Mietern Ladesäulen zur Verfügung stellen, ohne ihnen die Mietkosten (zu 100 %) weiterzureichen.

  • Operationalisierung

    Punkt 10) wird durch die Maßnahme S-BHV-MV-095 mit bearbeitet. Da es sich bei den benötigten Flächen meist um öffentliche Flächen handelt ist hierfür das Stadtplanungsamt zuständig.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 16.07.2024