Beschreibung
10) Für große Wohnquartiere insbesondere von STÄWOG mbH und Genossenschaften eine Ausbaustrategie verbindlich vorschreiben; Kommunale Wohnbaugesellschaften und Unternehmen der städtischen Hand in Bremen und Bremerhaven sollen bis spätestens 2025 mindestens 50 % der im Elektromobilitäts-Masterplan definierten E-Ladepunkte einschließlich der Schnellladesäulen aufbauen
11) 80 % der Ladevorgänge werden nach Experten-Schätzungen an privaten Punkten laufen. Die Bundesregierung hat Mitte September 2020 ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, das Mieter:innen und Wohnungseigentümern das Recht auf die Installation einer Ladestation für ihr Elektroauto zuspricht. Vermieter:innen sind demnach für die Umsetzung verantwortlich, während Mieter:innen die Kosten tragen. Vor allem die STÄWOG mbH sollte ihren Mieterinnen und Mietern Ladesäulen zur Verfügung stellen, ohne ihnen die Mietkosten (zu 100 %) weiterzureichen.