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S-BHV-MV-112-3-4Ladevorgänge - Stadt Bremerhaven

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Zurückgestellt

Regelungen bereits zum Teil durch das Bremische Solargesetz sowie das (Bundes)- GebäudeElektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG). Ob für weitergehende ortsgesetzliche Regelungen in Bremerhaven eine Ermächtigungsgrundlage vorliegt, wird noch geprüft.

Beschreibung

Verpflichtende Solarüberdachung von Parkplätzen ab 25 Stellplätze (Gewerbe, Supermärkte, neue Wohngebiete), Ausstattung mit Ladepunkten > 2030

Bei Gewerbeanmeldungen bzw. Umbaumaßnahmen für Tankstellen soll eine Pflicht zur Einrichtung von Schnell-Ladesäulen eingeführt werden, sofern es rechtlich möglich ist. Gleiches gilt für Einzelhandelsmärkte (vor allem Baumärkte, Gartencenter, Supermärkte). > kurzfristig – Klimaneutralität

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 24.06.2024