Beschreibung
Verpflichtende Solarüberdachung von Parkplätzen ab 25 Stellplätze (Gewerbe, Supermärkte, neue Wohngebiete), Ausstattung mit Ladepunkten > 2030
Bei Gewerbeanmeldungen bzw. Umbaumaßnahmen für Tankstellen soll eine Pflicht zur Einrichtung von Schnell-Ladesäulen eingeführt werden, sofern es rechtlich möglich ist. Gleiches gilt für Einzelhandelsmärkte (vor allem Baumärkte, Gartencenter, Supermärkte).
Aus rechtlicher Sicht wird die Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen bei Bestandsgebäuden und Neubauten nach dem Bremischen Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) sowie die Evaluierung des BremSolarGs verfolgt.
Öffentliche Parkplätze sollen im Sinne der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, dort wo es technisch und unter Beachtung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften möglich ist, mit Stellplatz-PV ausgerüstet werden.
Im Zuge der grundsätzlich nach § 8 BremSolarG vorgesehenen Evaluation des Gesetzes wird die Einführung einer ergänzenden Stellplatz-PV-Pflicht für neue private Parkplätze ab 25 Stellplätzen geprüft. Darüber hinaus werden dann ebenfalls die Möglichkeiten für die Einführung entsprechender Regelungen und ggf. Förderungen für den Bestand untersucht.