Beschreibung
Den Betreibern von Ladesäulen müssen jährlich Parkraumgebühren in Höhe von 200 Euro für einen öffentlichen Parkplatz mit E-Ladesäule für mindestens 5 Jahre erlassen werden.
In Bremerhaven werden diesbezüglich keine Parkraumgebühren/Sondernutzungsgebühren erhoben.
Den Betreibern von Ladesäulen müssen jährlich Parkraumgebühren in Höhe von 200 Euro für einen öffentlichen Parkplatz mit E-Ladesäule für mindestens 5 Jahre erlassen werden.
In Bremerhaven werden keine Sondernutzungsgebühren (200/jährlich) für die Betreiber von Ladesäulen erhoben.