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S-BHV-MV-112-1Ladevorgänge - Stadt Bremerhaven

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • Laufend
im Zeitplan

In Bremerhaven werden diesbezüglich keine Parkraumgebühren erhoben

Beschreibung

1) Den Betreibern von Ladesäulen müssen jährlich Parkraumgebühren in Höhe von 200 Euro für einen öffentlichen Parkplatz mit E-Ladesäule für mindestens 5 Jahre erlassen werden

  • Operationalisierung

    In Bremerhaven werden keine Parkraumgebühren für die Betreiber von Ladesäulen erhoben.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2023
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 22.03.2024