Beschreibung
1) Den Betreibern von Ladesäulen müssen jährlich Parkraumgebühren in Höhe von 200 Euro für einen öffentlichen Parkplatz mit E-Ladesäule für mindestens 5 Jahre erlassen werden
In Bremerhaven werden diesbezüglich keine Parkraumgebühren erhoben
1) Den Betreibern von Ladesäulen müssen jährlich Parkraumgebühren in Höhe von 200 Euro für einen öffentlichen Parkplatz mit E-Ladesäule für mindestens 5 Jahre erlassen werden
In Bremerhaven werden keine Parkraumgebühren für die Betreiber von Ladesäulen erhoben.