Im Juni 2022 wurde ein Gutachten mit Stufenplan zur Umstellung der Fahrzeugflotte der Bremerhavener Stadtverwaltung auf alternative Antriebe vorgelegt. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Großteil der Fahrzeugflotte schon jetzt auf alternative Antriebe und insbesondere Elektromobilität umgestellt werden kann. Daher hat sich die Stadtverwaltung frühzeitig entschieden, die vorrangige Beschaffung von lokal emissionsfreien Fahrzeugen umzusetzen und dies in der Richtlinie zur Beschaffung, Nutzung und Veräußerung von Dienstkraftfahrzeugen geregelt. Die Richtlinie gilt für alle Organisationseinheiten des Magistrats einschließlich der Wirtschaftsbetriebe und der Anstalten des öffentlichen Rechts der Stadt Bremerhaven. Seit dem 01.01.2023 gibt es den Vorrang der Beschaffung von lokal emissionsfreien Fahrzeugen, dazu zählen vollelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge, Ausnahmen sind in der Richtlinie genannt. Die Änderung der Richtlinie hat dazu beigetragen, dass in 2023 bei der Stadtverwaltung Bremerhaven ausschließlich vollelektrische PKW sowie einige vollelektrische Nutzfahrzeuge beschafft wurden. Die Stadtverwaltung verfolgt auch in 2024 die schrittweise Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen für den Fuhrpark.