Im Juni 2022 wurde ein Gutachten mit Stufenplan zur Umstellung der Fahrzeugflotte der Bremerhavener Stadtverwaltung auf alternative Antriebe vorgelegt. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Großteil der Fahrzeugflotte schon jetzt auf alternative Antriebe und insbesondere Elektromobilität umgestellt werden kann. Daher hat sich die Stadtverwaltung frühzeitig entschieden, die vorrangige Beschaffung von lokal emissionsfreien Fahrzeugen umzusetzen und dies in der Richtlinie zur Beschaffung, Nutzung und Veräußerung von Dienstkraftfahrzeugen geregelt.
Die Richtlinie gilt für alle Organisationseinheiten des Magistrats einschließlich der Wirtschaftsbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts der Stadt Bremerhaven. Seit dem 01.01.2023 gibt es den Vorrang der Beschaffung von lokal emissionsfreien Fahrzeugen. Dazu zählen vollelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Ausnahmen sind in der Richtlinie genannt. Die Änderung der Richtlinie hat dazu beigetragen, dass in 2023 und 2024 bei der Stadtverwaltung Bremerhaven größtenteils vollelektrische PKW sowie Nutzfahrzeuge beschafft wurden.
Der Magistrat verfolgt auch in 2025 die schrittweise Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen für den Fuhrpark, sodass der Anteil der Verbrenner-Fahrzeuge kontinuierlich weiter sinkt.
Die Beschaffungsrichtlinie für Fahrzeuge wurde 2025 aufgrund der technologischen Weiterentwicklungen der Elektromobilität angepasst und die Ausnahmen von der Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge verschärft.
Um den Fortschritt der Maßnahmen zu prüfen, finden eine jährliche Fuhrparkabfrage und CO₂-Bilanzierung statt.