Beschreibung
6) bei Neu- oder ausreichenden Umbaumaßnahmen (ggf. bei der Planung) in Gewerbegebieten, sollen Car- und Bikesharing-Stationen (ggf. inkl. geschützte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) und Ladestationen vorgesehen werden. Betriebe sollen bei Ansiedlung in Gewerbegebieten zukünftig ein betriebliches Mobilitätskonzept vorlegen (u. a. wie Beschäftigten der Arbeitsweg mithilfe des Umweltverbundes ermöglicht wird, wie die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität aufgebaut wird und wie der Fuhrpark/die Dienstwege auf klimafreundlichere Verkehrsmittel (inkl. Elektro Pkw) umgestellt werden)