Beschreibung
1) Der Vorstand legt dem Aufsichtsrat bis Ende 2022 ein Konzept zur “Klimaneutralität bis 2035” vor. Es gelten folgende Anforderungen an das Konzept: 1. Es ist die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu unterstellen.
2. Sanierungsmaßnahmen sollen mindestens der Stufe Effizienzhaus 55 EE der Förderrichtlinie BEG WG entsprechen. Im Sinne der Vorbildfunktion soll aber Effizienzhaus-40-Niveau angestrebt werden; ist eine Vollsanierung auf dieses Niveau
nicht auf Anhieb möglich, soll ein Sanierungsfahrplan aufgestellt werden. 3. Ausnahmen gelten, wenn eine Sanierung auf Effizienzhaus 55 aus technischen, rechtlichen (z.B. Denkmalschutz) oder Gründen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nicht erreichbar ist. Dabei darf im Durchschnitt Effizienzhausstufe 55 nicht unterschritten werden. Einzelmaßnahmen nach Anforderungen der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen Bremisches Förderprogramm, um Sanierungstiefe zu erhöhen, welches die Förderung des Bundesstandards um z.B. 20%
ergänzt. 4. Verpflichtung zur Installation und zum Betrieb von Mieterstromanlagen bei Dachsanierung (mit dem Ziel der Dachvollbelegung), ggf. denkbar in Verbindung von Speichern (bspw. zur Förderung der E-Mobilität), sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. 5. Keine Installation von fossilen Energieträgern (Erdöl- und Erdgasheizungen), Fernwärme und Wärmepumpen gelten als erneuerbar, Bioenergie nur in technisch unvermeidbaren Ausnahmefällen einsetzen. 6. Neubauten sollen vorrangig als Plusenergiegebäude errichtet werden, die Gebäudehülle beheizter Neubauten mindestens aber in Effizienzhaus-40-Bauweise. 7. Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen werden soweit technisch möglich, in Holz- oder Holz-hybridbauweise erstellt oder mit Baustoffen mit vergleichbarer Klimabilanz. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und geprüft. 8. Wohnfläche p. Person verringern (z.B. durch Flexible Wohnformen/Grundrisse/Modulare Bauweise)
Konkretisierung von Einzelmaßnahmen, Programmen und Prognose der Investitionshöhe durch den Vorstand.
2) Auf dieser Basis Erstellung einer Wirtschaftsplanung mit Fokus auf die Finanzierung der Transformation der Wärmeversorgung, der baulichen Anpassung der Gebäude und des PV-Ausbaus und Befassung des Aufsichtsrates und der Gesellschafter bis Ende 2023. Umsetzung der Maßnahmen nach Klärung der Finanzierung und nach Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat ab 2024.