zu 1: Aufbau eines Bremer Ver- und Entsiegelungskatasters, mit dem geeignete Flächen zur Entsiegelung und Begrünung flächendeckend ermittelt und für Entsiegelungsmaßnahmen priorisiert werden. Dazu Aufbau eines Katasters beim Landesamt für Geoinformation Bremen ggf. in drei Schritten (ähnlich Niedersachen oder Berlin): (i) Versiegelte Flächen, (ii) Grundsätzliches Entsiegelungspotential, und (iii) priorisiertes (oder: qualifiziertes) Entsiegelungspotential.
zu 1: Erfassung erhaltenswürdiger Vegetation auf Brachflächen zur Berücksichtigung in nachfolgenden Planverfahren sowie zur Sicherung als Grün- und Freiflächen, Bearbeitung und Darstellung im Zuge der Fortschreibung des Landschaftsprogramms.
zu 2: Durchführung von pilothaften Entsiegelungen und Begrünungen öffentlicher Flächen. Auswahlkriterien für Flächen könnten u.a. Biotopvernetzung, Erholungsnutzung, Grünversorgung im Quartier oder Klimaanpassung (Hitze, Versickerung und Starkregenvorsorge) sein. Mittelfristig Begrünung und Entsiegelung der im Ver- und Entsiegelungskataster als priorisiertes Entsiegelungspotential ausgewiesenen Flächen. Um ein Entsiegelungs- und Begrünungsprogramm für öffentliche Flächen auflegen zu können, sind zunächst Priorisierung im Haushalt oder Drittmittelakquise nötig.
Parallel Projekte für klein-räumige Entsiegelung im öffentlichen Raum (wie Baumscheibenvergrößerung zur Verbesserung von Baumstandorten; siehe Handlungskonzept Stadtbäume), oder bestimmte Nutzungstypen (z.B. Schulhöfe, Kindergärten).
Im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird noch in 2024 eine Förderrichtlinie zur Flächenentsiegelung um natürliche Bodenfunktion wiederherzustellen erwartet.