Beschreibung
Fortschreibung des Gewerbeentwicklungsprogramms (GEP 2030), in dem Ziele der klimaneutralen und klimanagepassten Stadtentwicklung hohe Priorität haben.
Die Fortführung des Gewerbeentwicklungsprogramms ist mit der beschlossenen Senatsvorlage vom 14. März 2023 abgeschlossen.
Fortschreibung des Gewerbeentwicklungsprogramms (GEP 2030), in dem Ziele der klimaneutralen und klimanagepassten Stadtentwicklung hohe Priorität haben.
Das Gewerbeentwicklungsprogramm (GEP 2030) wurde fortgeschrieben. Anfang 2023 wurde das GEP 2030 für die Stadt Bremen beschlossen. Eines der acht Leitlinien des GEP 2030 ist das Ziel der nachhaltigen Entwicklung von Gewerbeflächen. Diese erfolgt flächeneffizient, bedarfs- und sozialgerecht sowie den Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entsprechend. Als eines der aus den Leitlinien abgeleiteten Entwicklungsziele wurde die Verfolgung der Aspekte Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimaanpassung und Bodenschutz als Prinzipien der Wirtschaftsflächen definiert.
Aufstellung des GEP 2030