Beschreibung
1) Fortschreibung des Gewerbeentwicklungsplans, in dem Ziele der klimaneutralen und klimanagepassten Stadtentwicklung hohe Priorität haben (s. Kapitel II. 4. „Industrie und Wirtschaft“).
1) Fortschreibung des Gewerbeentwicklungsplans, in dem Ziele der klimaneutralen und klimanagepassten Stadtentwicklung hohe Priorität haben (s. Kapitel II. 4. „Industrie und Wirtschaft“).
Das Gewerbeentwicklungsprogramm wurde fortgeschrieben. Anfang 2023 wurde das Gewerbeentwicklungsprogramm 2030 für die Stadt Bremen beschlossen. Eines der acht Leitlinien des GEP 2030 ist das Ziel der nachhaltigen Entwicklung von Gewerbeflächen. Diese erfolgt flächeneffizient, bedarfs- und sozialgerecht sowie den Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entsprechend. Als eines der aus den Leitlinien abgeleiteten Entwicklungsziele wurde die Verfolgung der Aspekte Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimaanpassung und Bodenschutz als Prinzipien der Wirtschaftsflächen definiert.