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Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

*Anforderungen des Klimaschutzes gem. §13 BremKG sind sowohl für laufende als auch bereits abgeschlossene Bauleitplanverfahren (soweit möglich) berücksichtigt worden * eine Evaluation zur „Berücksichtigung des Klimaschutzes in städtebaulichen Konzepten“ (gem. §13 BremKG) ist angedacht * eine Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen erfolgt laufend für alle IEKs

Beschreibung

1) Evaluation des BremKEG § 13 „Berücksichtigung des Klimaschutzes in städtebaulichen Konzepten“

  • Operationalisierung

    * Umsetzung/ Anwendung des Bremer Standards als Orientierungsrahmen bei der Aufstellung von B-Plänen für wohnbaulich und gemischt genutzte Neubauquartiere. * die Punkte des BS werden im Rahmen der Aufstellung von B-Plänen berücksichtigt und werden nach Möglichkeit über planerische Regelungen (wenn planungsrechtlich rechtssicher möglich) oder über Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen (immer eine Verhandlung mit Vorhabenträgern) Eingang finden. Wie alle anderen städtebaulichen Anforderungen und Belange muss über die Umsetzung der Punkte im Einzelfall entschieden werden. Jedes Plangebiet hat individuelle Erfordernisse und Möglichkeiten (z.b. Wärmeplanung, Reduzierung graue Energie), was die Beachtung der konkreten städtebaulichen Situation erfordert. * Anwendung des Leitfadens "klimaangepasste Stadtentwicklung" * Evaluation der Anwendung des BS gemäß §13 BremKG (Berücksichtigung des Klimaschutzes in städtebaulichen Konzepten)

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    * Anzahl der B-Pläne in denen entsprechende (gem. §13 BremKG) Regelungen getroffen wurden * Anzahl der städtebaulichen Verträge, in denen entsprechende Regelungen (gem. §13 BremKG) getroffen wurden

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.05.2024