Beschreibung
1) Evaluation des BremKEG § 13 „Berücksichtigung des Klimaschutzes in städtebaulichen Konzepten“
*Anforderungen des Klimaschutzes gem. §13 BremKG sind sowohl für laufende als auch bereits abgeschlossene Bauleitplanverfahren (soweit möglich) berücksichtigt worden * eine Evaluation zur „Berücksichtigung des Klimaschutzes in städtebaulichen Konzepten“ (gem. §13 BremKG) ist angedacht * eine Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen erfolgt laufend für alle IEKs
1) Evaluation des BremKEG § 13 „Berücksichtigung des Klimaschutzes in städtebaulichen Konzepten“
* Umsetzung/ Anwendung des Bremer Standards als Orientierungsrahmen bei der Aufstellung von B-Plänen für wohnbaulich und gemischt genutzte Neubauquartiere. * die Punkte des BS werden im Rahmen der Aufstellung von B-Plänen berücksichtigt und werden nach Möglichkeit über planerische Regelungen (wenn planungsrechtlich rechtssicher möglich) oder über Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen (immer eine Verhandlung mit Vorhabenträgern) Eingang finden. Wie alle anderen städtebaulichen Anforderungen und Belange muss über die Umsetzung der Punkte im Einzelfall entschieden werden. Jedes Plangebiet hat individuelle Erfordernisse und Möglichkeiten (z.b. Wärmeplanung, Reduzierung graue Energie), was die Beachtung der konkreten städtebaulichen Situation erfordert. * Anwendung des Leitfadens "klimaangepasste Stadtentwicklung" * Evaluation der Anwendung des BS gemäß §13 BremKG (Berücksichtigung des Klimaschutzes in städtebaulichen Konzepten)
* Anzahl der B-Pläne in denen entsprechende (gem. §13 BremKG) Regelungen getroffen wurden * Anzahl der städtebaulichen Verträge, in denen entsprechende Regelungen (gem. §13 BremKG) getroffen wurden