Das Ziel der Vermeidung der Flächenversiegelung ist im BauGB verankert
1) Eine Studie zur Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale in der Stadtgemeinde Bremen wurde beauftragt und bereits 2023 veröffentlicht.
2) Ermöglichung von Nachverdichtungspotentialen als diffuse Bautätigkeit und durch Bauleitplanverfahren: Durch die Novellierung des BauGB sind zusätzlicher Baupotentiale durch Anwendung §34(3a) und §31 (3) des BauGB entstanden. Darüber hinaus sind Ende 2024 verschiedene Verfahren zur Aufstellung sektoraler Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung eingeleitet worden. Mit diesen Bebauungsplänen werden neue Baumöglichkeiten im Siedlungsbestand geschaffen.
3) Der Fachbereich Bau baut ein KI-gestütztes Baupotentialregister auf. In dem Register werden bauliche Potentiale aus Baulücken, Bebauungsplänen und Gebäudebeständen erfasst und räumlich dargestellt. Der Stadtbezirk Bremen-Nord wird hierzu als Pilotprojet bearbeitet (Maßnahmenbeginn 12/2024)
Die inhaltliche Bearbeitung durch die Dienstleister und die interaktive Plausibilisierung der KI-Ergebnisse und ermittelten Wohnbaupotentiale durch Mitarbeitende der Stadtplanung sind erfolgt, durch die Dienstleister wurden die finalen Ergebnisse aufbereitet und geliefert.