Das Ziel der Vermeidung der Flächenversiegelung ist im BauGB verankert
1) Eine Studie zur Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale in der Stadtgemeinde Bremen wurde beauftragt und bereits 2023 veröffentlicht.
2) Ermöglichung von Nachverdichtungspotentialen als diffuse Bautätigkeit und durch Bauleitplanverfahren: Ende 2024 sind verschiedene Verfahren zur Aufstellung sektoraler Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung eingeleitet worden. Mit diesen Bebauungsplänen werden neue Baumöglichkeiten im Siedlungsbestand geschaffen. Durch die im Herbst 2025 erfolgte Novellierung des BauGB ist allerdings zusätzlich der sog. Bauturbo bundesweit eingeführt worden (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 34, 246e BauGB). Diese Bestimmungen wirken unmittelbar und eröffnen weitgehende Nachverdichtungspotenziale im Bestand. Eine Überarbeitung des Planungsrechts durch die Kommune ist dazu regelmäßig nicht mehr erforderlich. Eine Neubewertung der Erforderlichkeit sektoraler Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung ist 2026 erforderlich.
3) Der Fachbereich Bau baut ein KI-gestütztes Baupotentialregister auf. In dem Register werden bauliche Potentiale aus Baulücken, Bebauungsplänen und Gebäudebeständen erfasst und räumlich dargestellt. Der Stadtbezirk Bremen-Nord wurde hierzu als Pilotprojet bearbeitet (Maßnahmenbeginn 12/2024)