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S-HB-MV-109Elektromobilitätskonzept, Teil B (Laden im nicht öffentlichen Raum)

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

6) für große Wohnquartiere insbesondere von GEWOBA AG, STÄWOG mbH, BREBAU GmbH und Genossenschaften eine Ausbaustrategie für die Ladeinfrastruktur verbindlich vorschreiben; kommunale Wohnbaugesellschaften und Unternehmen der städtischen Hand in Bremen und Bremerhaven sollen bis spätestens 2025 mindestens 50 % der in der „Strategie Ladeinfrastruktur“ definierten E-Ladepunkte einschließlich der Schnellladesäulen aufbauen > kurzfristig/bis spätestens 2030

  • Operationalisierung

    hängt von verfügbaren Personalkapazitäten ab

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    2027-2030
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 05/30/2024