Beschreibung
6) für große Wohnquartiere insbesondere von GEWOBA AG, STÄWOG mbH, BREBAU GmbH und Genossenschaften eine Ausbaustrategie für die Ladeinfrastruktur verbindlich vorschreiben; kommunale Wohnbaugesellschaften und Unternehmen der städtischen Hand in Bremen und Bremerhaven sollen bis spätestens 2025 mindestens 50 % der in der „Strategie Ladeinfrastruktur“ definierten E-Ladepunkte einschließlich der Schnellladesäulen aufbauen > kurzfristig/bis spätestens 2030