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S-HB-MV-108Nachhaltige urbane Logistik: Umstellung auf klimaverträglichen Güterverkehr

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Umsetzung einzelner Maßnahmen ab 2025 mit Planungsvorlauf

Beschreibung

Maßnahmen-Ziele: niedrige Priorität

Der städtische Liefer- und Güterverkehr trägt wesentlich zum CO2-Ausstoß bei, ist aber für das Funktionieren einer Stadt unerlässlich. Die Europäische Kommission hat bereits 2011 das Ziel eines „im wesentlichen CO2-freien“ Güterverkehrs in den Großstädten vorgegeben und fordert dazu ein umfassendes Konzept, entweder in Ergänzung zu bestehenden Verkehrsentwicklungsplänen oder in Form eines eigenständigen "Sustainable Urban Logistics Plan" (SULP).

Die Umstellung auf klimaverträglichen Güterverkehr ist Voraussetzung für eine nachhaltige urbane Logistik. Die Schaffung eines Ordnungsrahmens erfordert eine konstruktive Kooperation der kommunalen Behörde(n) mit Speditionen, Kurier-Express-Paket-(KEP-)Dienstleistern, Entsorgungsbetrieben, dem Einzelhandel und anderen zumeist privatwirtschaftlichen Akteuren der Logistikwirtschaft. Die Operationalisierung erfolgt in einem Paket aufeinander abgestimmter Maßnahmen.

  • Operationalisierung

    Mit Priorität sollen drei Einzelmaßnahmen adressiert werden:

    Radlogistik und Mikrodepots

    Bei der Elektrifizierung der Flotte von Lieferfahrzeugen bietet insbesondere der verstärkte Einsatz von Lastenrädern großes Potenzial zur CO2-Vermeidung. Eine Radlogistik auf der sogenannten „letzten Meile“ erfordert als Zwischenlager dienende Mikrodepots im innerstädtischen bzw. innenstadtnahen Bereich. Kommunale Aufgabe ist hierbei die Förderung und Bereitstellung von geeigneten Flächen für solche Mikrodepots. Weitere Optionen sind nach Verkehrsträger und Antriebsart differenzierte Lieferzonenbildung bzw. zeitliche Zufahrtsregelungen, die emissionsfreie Fahrzeuge bevorzugen. In einer Pilotphase wurden von Privaten Unternehmen und gefördert von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa zwei Micro-Hubs in der Innenstadt errichtet.

    Liefer- und Ladezonen (Ladebereiche)

    Zur Vermeidung der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gilt es, den Lieferverkehr stadtverträglicher zu gestalten. Das soll geschehen durch Erfassung bestehender Liefer- und Ladezonen, Bedarfsermittlung und danach Einrichtung von dedizierten Flächen (mit dem neu eingeführten Verkehrszeichen 230, „Ladebereich“) in Verbindung mit Zeitfenstern für die unterschiedliche Nutzung dieser Flächen.

    Paketstationen

    Ein zunehmender Anteil von Paketsendungen erfolgt an Privathaushalte und –personen. Mit der Bereitstellung (automatisierter) Paketstationen soll die Außer-Haus-Zustellung von Paketen erhöht und damit die Anzahl erforderlicher Lieferfahrzeuge und -fahrten reduziert werden. Angestrebt ist hier ein Netz (möglichst) anbieterübergreifender Paketstationen in Quartierszentren und Neubauanlagen.

Details

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen31.12.2027

    Errichtung von speziellen Ladebereichen für Lieferverkehr

  • Zu erledigen31.12.2028

    Netz von anbieterneutralen (automatisierten) Paketstationen

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen30.6.2026

    Erhöhung des Anteils der innerstädtischen Radlogistik und Inbetriebnahme weiterer oder Ausbau bestehender Mikrodepots

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Reduktion von CO2-Ausstoß durch Vermeidung von Fahrten (mit nicht lokal emissionsfreien Fahrzeugen)

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2025
  • Geplanter Abschluss

    2030-2035
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    2. Mobilität
Letzte Aktualisierung 31.01.2025