Beschreibung
1) Im Rahmen eines Lieferverkehrskonzepts nach Verkehrsträger und Antriebsart differenzierte Lieferzonenbildung bzw. zeitliche Zufahrtsregelungen > kurzfristig 2) Es ist rechtlich zu prüfen, ob Zero-Emission-Zones durch Eingrenzung der einfahrtberechtigten Fahrzeuge geschaffen werden können und ob auch ein generelles Einfahrverbot für Fahrzeuge mit Verbrennermotoren möglich ist. > kurzfristig Eine solche dann umzusetzende Maßnahme würde den Druck auf die Logistikunternehmen verstärken, ihren Fuhrpark auf emissionsfreie Fahrzeuge umzustellen und gemeinsame Lösungen für die Lieferverkehre insbesondere in dicht besiedelten Quartieren und engen Straßenverhältnissen zu finden. 3) Parkraumgebührenbefreiung auf kommunaler Ebene (im Zuge der Möglichkeiten des EmoG) 4) Freigabe von Sonderstrecken auf kommunaler Ebene (im Zuge der Möglichkeiten des EmoG) 5) Förderung der Anschaffung von Lastenrädern, wo noch zielrelevante Lücken bestehen, auch in Form von kooperativen bzw. Crowd-Ansätzen (Nutzung durch verschiedene Akteure, kommerziell und privat) > kurzfristig 6) Förderung von Micro Hubs insbesondere für die Zustellung mit Lastenrädern > kurzfristig