Beschreibung
Maßnahmen-Ziele: hohe Priorität
Konzeption, Umsetzung und Unterstützung des Ausbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für PKW und Nutzfahrzeuge in Bremen
kontinuierliche Planung und Umsetzung
Maßnahmen-Ziele: hohe Priorität
Konzeption, Umsetzung und Unterstützung des Ausbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für PKW und Nutzfahrzeuge in Bremen
Der massive Ausbau der Elektromobilität ist der Kernbaustein der Antriebswende als unverzichtbarer Bestandteil auf dem Weg zur Klimaneutralität. Um einen steigenden Anteil elektrisch angetriebener Kraftfahrzeuge – Batterieelektrische (BEV) und Plug-In Hybridfahrzeuge (PHEV) – im Bremer Straßenverkehr zu fördern, braucht es ausreichend Ladeinfrastruktur.
Um den stadtweiten Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht voranzubringen, hat die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung eine umfassende Strategie entwickeln lassen, mit der der Ausbau im (halb-) öffentlichen Straßenraum künftig gesteuert wird. Die Stadt errichtet selbst keine Ladeinfrastruktur, steuert aber den Prozess und schreibt konkrete Bedingungen zur barrierefreien Erreichbarkeit und diskriminierungsfreien Nutzerfreundlichkeit sowie Betrieb mit 100 % Ökostrom vor.
Im ganzen Stadtgebiet soll verlässlich geladen werden können – unabhängig von der Wohnform oder dem Stadtteil. Gerade dort, wo viele Menschen keine private Wallbox installieren können, braucht es ein Angebot. Damit das gelingt werden sogenannte Suchräume über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Wirtschaftlich attraktive Standorte werden dabei mit weniger nachgefragten Standorten kombiniert und so verpflichtend flächendeckend Angebote geschaffen. Je nach Auslastung der Ladeinfrastruktur werden die Suchräume/ Standortabstände sukzessive in den nächsten Jahren weiter verdichtet.
In Bereichen mit hohem Nachfragepotential sollen private und halböffentliche Partner gefunden werden, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur anbieten können. Parallel dazu werden ausgewählte potenzielle Nutzergruppen von Elektrofahrzeugen adressiert, für die eine private Ladeinfrastruktur effizient eingesetzt werden kann: in Wohn- und Gewerbequartieren sowie in Unternehmen mit größeren Fahrzeugflotten. Ergänzend: Erfassung von Echtzeitdaten der LIS-Belegung sowie Installation von Mess- und Steuerungstechnik für das örtliche Lastmanagement. Betroffen sind auch Standorte für CarSharing-Fahrzeuge, in Gewerbegebieten, in Parkhäusern, bei Einzelhandelsstandorten, an öffentlichen Einrichtungen, bei Sportstätten und bei Gastronomienutzungen. Bereichsübergreifend wird die Erfassung und Bereitstellung von Echtzeit-Belegungsdaten sowie der Abbau von Netzhemmnissen durch Maßnahmen zur Entwicklung eines lokalen und stadtteilweiten Lastmanagements skizziert. Der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur kann durch beispielhafte Unternehmens- und Wohnquartierslösungen, sowie durch die Elektrifizierung betrieblicher Flotten bei Taxiunternehmen und City-Logistikern unterstützt werden. Der Senat verfolgt zudem die Umstellung der kommunalen und der Landes-Flotte auf klimaneutralen Betrieb und E-Fahrzeuge (vgl. Maßnahme L-MV-248). Kommunale Unternehmen sind per Senatsbeschluss verpflichtet ihre Fahrzeugflotte auf E-Antrieb umzustellen.
Neue Carsharing-Stationen werden vorzugsweise mit E-Fahrzeugen ausgestattet, bestehende Stationen werden sukzessive auf E-Antrieb umgestellt.
Verbraucher:innen können sich bei der Verbraucherzentrale rund um das Thema E-Mobilität und Ladeinfrastruktur beraten lassen (vgl. Maßnahme L-MV-249).
Zusatzinfo: Verteilung E-Pkw in den Stadtteilen: Landesamt Statistik, Ortsteilatlas -> Verkehr -> Anteil der Elektorautos
Interessenbekundungsverfahren: Veröffentlichung 18.12.2025-18.02.2026 für fünf Bündel mit jeweils 14 Suchräumen = 14 Standorten. Betreiberinnen und Betreiber können sich darauf bewerben; regelmäßige Wiederholung nach Bedarf geplant
CO2-Reduktion;
Anzahl Ladepunkte