Beschreibung
1) Überwachung ruhender Verkehr/Parken
• Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Stadtgebiet Bremen (Ordnungsamt Bremen) ist mit Senatsbeschluss vom 06/2021 ein unmittelbar aus den zusätzlichen Einnahmen zu refinanzierender Aufwuchs um 15 Stellen erfolgt. Sofern die Refinanzierung trägt, sollen in 2023 weitere refinanzierte 15 Stellen in der Verkehrsüberwachung geschaffen werden. Im Rahmen der sog. KOA-Maßnahmen 2022/23 ist in 2022 zusätzlich ein nicht-refinanzierter Aufwuchs um 4 VZE erfolgt. • Im Hinblick auf Quartiere mit hohem Parkdruck wird die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes im Rahmen des zwischen SKUMS und SI abgestimmten Konzepts „Parken in Quartieren“ eingebunden. • Um den Einsatzkräften mehr Rechtssicherheit zu geben, wurde bereits 2021 der sog. Abschlepperlass aktualisiert.
1) Überwachung ruhender Verkehr/Parken
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs gehört zur Regelaufgabe des Ressorts bzw. des Magistrat Bremerhavens (Ordnungsämter).
Das CO2-Einsparungspotenzial aus der (Ausweitung der) Überwachung der regelkonformen Nutzung öffentlicher KFZ-Stellplätze
ist nicht seriös einzuschätzen, da sich die Einsparungseffekte eher durch vorgelagerte Maßnahmen, z.B. die Reduzierung der Automobilität, einstellen. Die Maßnahmen sind insofern flankierend.